Abgassskandal: Thermisches Fenster als Abschaltvorrichtung

Urteile gegen Mercedes – Thermisches Fenster

Das Landgericht Stuttgart sprach bei drei  verbraucherfreundlichen Urteilen drei Mercedes-Besitzern Schadensersatz zwischen 20.000 und 45.000 Euro zu. Grund dafür war die unzulässige Abschalteinrichtung der KfZs, welche das Emissionsverhalten der Fahrzeuge beeinflusst.

Die noch nicht rechtskräftigen Urteile werden wahrscheinlich eine Klagewelle auslösen, da potentielle Kläger mit Hilfe dieser Urteile  als Argumentation ihre Rechtsschutzversicherungen zur Finanzierung der Verfahren gewinnen werden können. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig und es ist damit zu rechnen, dass die Daimler AG in die Berufung geht.

Abgassskandal: Thermisches Fenster als Abschaltvorrichtung
LG Stuttgart über das „Thermische Fenster“

LG Stuttgart – „Thermisches Fenster“

Die Urteile des LG Stuttgarts sind erste gerichtliche Entscheidungen zum so genannten “Thermischen Fenster” und bezeichnen erstmals die Abschalteinrichtung von Mercedes genau.  Die Daimler AG selbst selbst hatte dies immer als “Bauteileschutz vor Überhitzung” ausgegeben und bleibt auch jetzt dabei, nie gegen Gesetze verstoßen zu haben. Der Schutz von wichtigen Bauteilen sei vorrangig und sogar durch eine EU-Richtlinie legitimiert.

Die einzelnen Verfahren

In einem Verfahren (Akt: 23 O 172/18) ging es um ein Fahrzeug der Schadstoffklasse 6 mit einem OM651-Motor (C 250d, BlueTEC; Baujahr 2015).

Bei dem Auto im zweiten Verfahren (Akt. 23 O 178/18) handelte es sich um ein Fahrzeug der Schadstoffklasse 5, wieder mit einem Motor des Typs OM651 (E250 CDI BlueEffiCIENCY – Baujahr 2011).

Begründung des Gerichts – Abschaltvorrichtung

Der Kläger hatte im Verfahren vorgetragen, dass die Steuerung des “Thermischen Fensters” die Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen heruntersetzten würde.

Daimler setzte dagegen, dass dieser Vorgang dem Schutz wichtiger Bauteile diene. Jedoch konnte die AG nicht genau nachweisen wann dies mit welcher Reduktion eintrete. Laut Daimler verstoße die Einrichtung nicht gegen die EU-Verordnung 715/200, da der Vorgang erst bei  unter 7 Grad Umgebungstemperatur erfolge und eine Verringerung der Systemtaktung um bis zu 45 % schaffe. Diese Ausführungen zum Versottungsrisiko konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen und die Kläger bekamen Recht. Das Gericht verurteilte die Daimler AG in allen drei Fällen zu hohem Schadensersatz.

Betroffene Modelle

Den Urteilen nach ist die komplette Schadstoffklasse 5 und 6 betroffen, denn Mercedes verbaute bei den Vier- als auch bei den Sechszylindermodellen das „Thermische Fenster“.

“Thermisches Fenster” kein neues Problem

Das Thema “Thermischen Fenster” stammt eigentlich schon aus dem Jahr 2017, worauf Daimler ein freiwilliges Software-Update für mehr als drei Millionen Diesel-Fahrzeuge  angekündigt hatte. Durch Aufrufe des  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) musste Daimler damals mehrere Massemodelle, u.a. den GLC 220 (Schadstoffklasse 6b) zurückrufen.

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Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
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VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
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Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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