Urteile gegen Mercedes – Thermisches Fenster
Das Landgericht Stuttgart sprach bei drei verbraucherfreundlichen Urteilen drei Mercedes-Besitzern Schadensersatz zwischen 20.000 und 45.000 Euro zu. Grund dafür war die unzulässige Abschalteinrichtung der KfZs, welche das Emissionsverhalten der Fahrzeuge beeinflusst.
Die noch nicht rechtskräftigen Urteile werden wahrscheinlich eine Klagewelle auslösen, da potentielle Kläger mit Hilfe dieser Urteile als Argumentation ihre Rechtsschutzversicherungen zur Finanzierung der Verfahren gewinnen werden können. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig und es ist damit zu rechnen, dass die Daimler AG in die Berufung geht.

LG Stuttgart – „Thermisches Fenster“
Die Urteile des LG Stuttgarts sind erste gerichtliche Entscheidungen zum so genannten “Thermischen Fenster” und bezeichnen erstmals die Abschalteinrichtung von Mercedes genau. Die Daimler AG selbst selbst hatte dies immer als “Bauteileschutz vor Überhitzung” ausgegeben und bleibt auch jetzt dabei, nie gegen Gesetze verstoßen zu haben. Der Schutz von wichtigen Bauteilen sei vorrangig und sogar durch eine EU-Richtlinie legitimiert.
Die einzelnen Verfahren
In einem Verfahren (Akt: 23 O 172/18) ging es um ein Fahrzeug der Schadstoffklasse 6 mit einem OM651-Motor (C 250d, BlueTEC; Baujahr 2015).
Bei dem Auto im zweiten Verfahren (Akt. 23 O 178/18) handelte es sich um ein Fahrzeug der Schadstoffklasse 5, wieder mit einem Motor des Typs OM651 (E250 CDI BlueEffiCIENCY – Baujahr 2011).
Begründung des Gerichts – Abschaltvorrichtung
Der Kläger hatte im Verfahren vorgetragen, dass die Steuerung des “Thermischen Fensters” die Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen heruntersetzten würde.
Daimler setzte dagegen, dass dieser Vorgang dem Schutz wichtiger Bauteile diene. Jedoch konnte die AG nicht genau nachweisen wann dies mit welcher Reduktion eintrete. Laut Daimler verstoße die Einrichtung nicht gegen die EU-Verordnung 715/200, da der Vorgang erst bei unter 7 Grad Umgebungstemperatur erfolge und eine Verringerung der Systemtaktung um bis zu 45 % schaffe. Diese Ausführungen zum Versottungsrisiko konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen und die Kläger bekamen Recht. Das Gericht verurteilte die Daimler AG in allen drei Fällen zu hohem Schadensersatz.
Betroffene Modelle
Den Urteilen nach ist die komplette Schadstoffklasse 5 und 6 betroffen, denn Mercedes verbaute bei den Vier- als auch bei den Sechszylindermodellen das „Thermische Fenster“.
“Thermisches Fenster” kein neues Problem
Das Thema “Thermischen Fenster” stammt eigentlich schon aus dem Jahr 2017, worauf Daimler ein freiwilliges Software-Update für mehr als drei Millionen Diesel-Fahrzeuge angekündigt hatte. Durch Aufrufe des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) musste Daimler damals mehrere Massemodelle, u.a. den GLC 220 (Schadstoffklasse 6b) zurückrufen.
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