FAQ: Fragen zum Abgasskandal und Dieselgate

Hier finden Sie häufige Fragen ( FAQ) und Antworten zum Thema Abgasskandal, Dieselgate, Fahrverboten und VW-Softwaremanipulation, Verjährung u.v.m

FAQ: Fragen zum Abgasskandal und Dieselgate
FAQ: Fragen zum Abgasskandal und Dieselgate
  • Ist mein Auto betroffen?

Betroffen sind derzeit Modelle der Marke VW mit EA 189-Dieselmotor – und zwar sowohl 1,2-Liter-, 1,6-Liter- als auch 2,0-Liter-Aggregate. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns: Audi, SEAT, SKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge.  Unter folgenden Links können Sie nachsehen, ob Ihr Auto dabei ist: VW, Audi, Skoda, Seat. Dazu muss lediglich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingegeben werden. Sie befindet sich nach Herstellerangaben entweder vorne im Service-Handbuch oder im unteren Bereich der Windschutzscheibe.

Bei Mercedes, BMW und Opel wurde noch keine Betrugssoftware nachgewiesen, aber freiwillige „Nachrüstungen“ in Form eines Updates der Motor-Software angekündigt.

  • Muss ich mit Fahrverboten rechnen?

Ja, solche Fahr­verbote werden kommen. Das Bundes­verwaltungs­gericht hat den Weg freigemacht. Einzel­heiten sind allerdings noch nicht bekannt.

  • Kann meinem Auto die Zulassung entzogen werden? Stilllegung

Ja. Grundsätzlich ist es recht­mäßig, nicht nachgerüstete Autos auf der Grund­lage der Fahr­zeug-Zulassungs-Verordnung aus dem Verkehr zu ziehen, wenn Sie die Abgasgrenzwert nicht einhalten. Zuständig ist nicht das Kraft­fahr­bundes­amt (KBA) in Flens­burg, sondern die jeweilige lokale Zulassungs­stelle. Erste Betriebs­untersagungen sind auch bereits ergangen. Betroffene können sich gegen die Stilllegung wehren und mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig sind. In Eilfällen auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

  • Was heisst Nachrüstung und muss ich das Softwareupdate machen lassen?

Bei den Nachrüstungen vom Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche) und von Mercedes handelt es sich um Updates der Software der Motorsteuerung. Dabei werden je nach Modell Abschaltvorrichtungen für die Abgasreinigung deaktiviert oder der Bereich der Außentemperatur oder der Fahrsituationen verändert, in dem die Abgasreinigung aktiv ist.

Sie sollten das Software-Update machen lassen, es sei denn Sie wollen ohnehin auf Rückabwickung klagen. Aber auch dann ergibt sich durch die Nachrüstung grundsätzlich kein Rechtsnachteil. Es werden allerdings auch technische Nachteile und Mehrverbrauch befürchtet.

  • Was ist eine Blaue Plakette?

Wie bei der bekannten Grünen Plakette möchten diverse Kommunen und Städte, die derzeit wegen Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte verklagt werden, mit einer Blauen Plakette vom Dieselskandal betroffene Autos aus ihren Innenstädten fernhalten. Es sollen dann nur Dieseln ab Euro 6 oder Euro 6d so eine Blaue Plakette zu geben. Die DUH (deutsche Umwelthilfe) verlangt ein Fahrverbot auch für Euro-6-Diesel, solange diese nicht nachweislich den Laborgrenzwert auch auf der Straße einhalten.

Wer sicher gehen, will dass er auch in Zukunft mit seinem Diesel noch in Umweltzonen fahren darf, in denen Fahrverbote für ältere Diesel drohen, der sollte sich für ein PKW-Modell mit der Schadstoffklasse Euro 6d-Temp entscheiden.

  • Welche Ansprüche habe ich gegen Wen?

Sie können Ansprüche aus Kaufrecht gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (z.B. VW, Mercedes, etc) geltend machen. Auch können Sie den Kreditvertrag widerrufen, falls Sie Ihren Autokauf finanziert haben.

Sie geben den manipulierten Diesel zurück und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis erstattet – abzüglich eines Nutzungsersatzes. Beim Widerruf des Autokredites erhalten Sie von der Bank die eingezahlten Raten gegen Rückgabe des PKW.

Nein. Betroffene müssen einzeln vor Gericht ziehen, da es in Deutschland noch keine Verbraucher-Sammelklagen gibt. Immer mehr Gerichte urteilen bundesweit, dass die Händler oder gleich die Hersteller zur Rücknahme verpflichtet sind, so dass auch eine Einzelklage lohnt.

  • Was kostet mich eine Klage?

Mit einer Rechtsschutzversicherung zahlen Sie nur ihre Selbstbeteiligung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Wer nicht rechtsschutzversichert ist, sollte sich nach unserer Auffassung keinem Rechtsdienstleister mit Prozesskostenfinanzierung anschließen. Zwar wird das Kostenrisiko übernommen. Allersings zahlen Sie regelmäßig hierfür 30 bis 50 % der Urteilssumme im Erfolgsfall. Von Ihrem gezahlten Kaufpreis bleibt dann nach Rückgabe des PKW nicht mehr viel übrig. Hier fahren Sie mit den gesetzlichen Gebühren (Prozesskostenrechner), Prozesskostenhilfe oder einem Erfolgshonorar nur mit dem Anwalt viel besser.

  • Bis Wann kann ich meine Rechte geltend machen? Verjährung

Vom Kaufvertrag zurücktreten kann der vom Diesel-Abgasskandal betroffene Autokäufer innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeugs, bei Gebrauchtwagen häufig nur ein Jahr. Schadensersatzansprüche können bis zu drei Jahre nach Bekanntwerden des Mangels eingeklagt werden. Auch wer den Widerrufsjoker bei einer Kreditfinanzierung nutzt, hat länger Zeit für eine Klage. Wir raten Ansprüche (Rückabwicklung) bis zum 31.12.2018 einzuklagen.

Lesen Sie HIER mehr zum VW- Abgasskandal, Dieslgate, Fahrverboten und unserem Angebot für ihre Klage auf Schadenersatz.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal spezialisiert und erteilt Ihnen gern eine kostenfreie Erstberatung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen direkt an

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VW Abgasskandal, Schadenersatz, Urteile und Rückkauf

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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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