Sammelklage nach deutschem Recht
Sie soll als „gemeinsame Klage“ nicht nur einem Kläger Ansprüche sichern, sondern Vorteile für alle Personen bieten, die von einem bestimmten Sachverhalt betroffen sind.
In Deutschland gibt es die Sammelklage in der Form der class action nicht. Die „class action“ (class suit oder representative action) ist eine Klage einer Gruppe von Personen, die durch ein Mitglied dieser Gruppe gemeinsam repräsentiert werden. Die sog. class action hat ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten und ist weitestgehend ein US-Phänomen. Nach dem deutschen Recht, welchem eine Betroffenheit von Gruppen fremd ist, hat jeder Kläger seine eigene Betroffenheit vor Gericht darzulegen und einen Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden nachzuweisen.
Streitgenossenschaft
Eine gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in einer Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind.
Bei der Streitgenossenschaft können auf der Seite des Klägers und auf der Seite des Beklagten mehrere Personen stehen. Diese Personen bilden eine Streitgenossenschaft und werden Streitgenossen genannt. Unterschieden wird zwischen einer aktiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Klägern vorliegt und einer passiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Beklagten vorliegt. Eine weitere Unterscheidung wird zwischen der sogenannten einfachen Streitgenossenschaft und der notwendigen Streitgenossenschaft vorgenommen.
Wir praktizieren für unsere Mandanten jedoch in geeigneten Fällen die Sammelklage durch eine besondere Konstruktion: Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten „Zweckgesellschaft“ zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine „Sammelklage“, sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft.
Ein Beispiel hierfür ist die Sammelklage CSA


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