Dieselskandal Stilllegung von PKW vorläufig abgewendet

Dieselskandal – Stilllegung  / Betriebsuntersagung von PKW vorläufig abgewendet

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 26.02.2018 – 12 K 16702/17 einem Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI, welcher vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffen ist, vorläufig Recht gegeben. Nachdem der Eigentümer des Fahrzeuges sich an der Rückrufaktion, eine neue Software aufzuspielen zu lassen, nicht teilgenommen hat, hatte ihm daraufhin das zuständige Landratsamt den Betrieb seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass die Stilllegung des Fahrzeuges sofort wirkte. Gegen die Verfügung wandte sich der Betroffene mit einem Eilantrag.

Anordnung zur Stilllegung / Betriebsuntersagung rechtswidrig

Dieselskandal Stilllegung von PKW vorläufig abgewendet
Dieselskandal Stilllegung von PKW vorläufig abgewendet

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die sofortige Vollziehung der Stilllegungsverfügung des Landratsamtes für den manipulierten VW Amarok, für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung weder in formeller noch in materiell-rechtlicher Hinsicht den einschlägigen Anforderungen genüge.

Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass vorliegend die privaten Interessen des gegen den VW-Händler klagenden Fahrzeugeigentümers gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Stilllegung des manipulierten Fahrzeugs bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung überwiegt. Insbesondere seien hier die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt, so dass keine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehe. Zwar handele es sich bei den betroffenen Aspekten der Luftreinhaltung um hohe Schutzgüter; jedoch seien die von einem einzelnen Fahrzeug ausgehenden Gefahren für diese Schutzgüter nicht konkret und unmittelbar. Ferner lag nach Auffassung des Gerichts kein typischer Fall der Betriebsuntersagung aus Gründen der Verkehrssicherheit vor. Seit 2015 sei bekannt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist es nicht erklärlich, warum nunmehr 2017 plötzlich eine besondere Dringlichkeit vorliegen soll. Die Interessen des Geschädigten überwiegen daher das öffentliche Interesse an einer sofortigen Stilllegung.

Zulassungsstellen in Berlin drohen Stilllegung an:

Auch in Berlin droht nun das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten die ersten Stilllegungen von betroffenen Dieselskandalfahrzeugen an. So hat uns der Eigentümer eines VW-Caddy um Hilfe gebeten, der bis dato das Update nicht aufspielen lies und dem die nun Zwangsstilllegung seines Fahrzeuges droht.

Justus rät:

Betroffene sollten sich umgehend rechtlichen Rat holen, damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob eine Stilllegung gerechtfertigt ist oder nicht.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal spezialisiert und erteilt Ihnen gern eine kostenfreie Erstberatung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen direkt an.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com

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Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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