Deutscher Aktiendienst – Schadensersatz möglich!
Markus Frick – Drahtzieher des Deutschen Aktiendiensts
Der „Deutscher Aktiendienst“ publizierte in den vergangenen Jahren u.a. einen Emaildienst, indem mehr als 3000 Interessenten Aktien angeboten und angepriesen wurden. Initiiert und verfasst wurden die Schreiben des „Deutschen Aktiendienst“ vom vermeintlichen „Börsenguru“ Markus Flick. Dieser versprach bereits mit seinem ersten Buch: „Ich mache sie reich“ und vergrößerte seine Glaubwürdigkeit durch eine eigene Börsenshow bei N24 sowie durch zahlreiche Börsenbriefe und weitere öffentlichkeitswirksame Selbstdarstellungen, wie Gastauftritten in Talkshows der ARD. Nachdem sich die Vorwürfe gegen ihn wegen Kursmanipulationen verdichteten, wurde seine Show „Make Money“ in 2007 eingestellt.
Deutscher Aktiendienst – nachweisbare Marktmanipulationen
Nachdem sich Markus Flick zunächst über zahlreiche Firmenverflechtungen und zumindest eine falsche Identität (Joachim Schindler) mit Aktien eingedeckt hatte, hat er diese in der Folge über den „Deutschen Aktiendienst“ empfohlen und umworben. Betroffen waren dabei vor allem die bis dahin kaum gehandelten Aktien von LetsBuyIt, der Autev AG, der COMplus Technologie SE, der Venatus Interactive PLC, der Group AG, Stargold Mines, Star Energy und Russoil. Die Kurse der Aktien stiegen aufgrund der erhöhten Nachfrage, wodurch Markus Flick und weitere Beteiligte erhebliche Gewinne verzeichnen konnten. Das Landgericht Berlin hat Markus Frick bereits im Jahre 2011 zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten wegen Marktmanipulation verurteilt, da er in seinen Empfehlungen nicht auf sein eigenes wirtschaftliches Interesse hingewiesen hatte. Der Vorwurf des Betrugs konnte ihm im damaligen Verfahren nicht nachgewiesen werden.
Deutscher Aktiendienst – Anleger können ihr Geld zurück verlangen
Anleger die insbesondere in den Monaten Mai und Juni 2012 infolge der Kaufempfehlungen im Börsenbrief „Deutscher Aktiendienst” Aktien erwarben und dabei Verluste erleiden mussten, können weiterhin Ausgleichszahlungen aus dem eigens dafür eingerichteten Treuhandvermögen fordern. Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist die gerichtliche Feststellung eines Schadensersatzanspruches oder eines anderen Vollstreckungstitels, z.B. aus einem Vergleich.
Justus rät:
Anleger die über den „Deutschen Aktiendienst“ vermittelt wurden, sollten Ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen sowie gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen und in der Folge beim Treuhänder anmelden lassen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin