Am 13. und am 14.12.2007 finden in München die Gesellschafterversammlung der VIP-Medienfonds 3 und 4 statt. Aus Sicht der Justus Rechtsanwälte ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Anleger auf die dort zu treffenden Entscheidung Einfluss nehmen. Es gilt zu verhindern, dass noch vorhandenes Kapital in zweifelhafte Projekte „reinvestiert“ wird. Entsprechende Maßnahmen haben Fondsverantwortliche bereits angekündigt. Im Vordergrund muss aber allein die Sicherung der Einlagen stehen!
Um dies zu gewährleisten, ist es für die Anleger notwendig, auf der Versammlung zu erscheinen. In der Satzung ist geregelt, dass bei Nichterscheinen das entsprechende Stimmrecht auf einen „Treuhänder“ übergehen soll, der – allem Anschein nach – im Sinne der Geschäftsführung abstimmen wird. Dies gilt es zu verhindern.
Für den Fall, dass es einem Anleger nicht möglich sein sollte, den Termin wahrzunehmen hat der die Möglichkeit einem Anleger seines Vertrauens oder seinem beauftragten Rechtsanwalt eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular steht ihnen hier zur Verfügung.
Stimmrechtsvollmacht – Formular
Herr Rechtsanwalt Steffan appelliert an die Anleger von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ihr Stimmrecht entsprechenden Personen zu übertragen. Für die Vertretung Ihrer Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung erheben wir einen Pauschalbetrag von 70,- €. Bitte drucken Sie hierzu das Stimmrechtsformular aus und senden es unterzeichnet per Telefax oder Post in unsere Kanzlei.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Telefax: 030-440 449 56


