Vom Garantiefonds zum Wackelkandidaten
Die neue Geschäftsführung entgeht auf der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 am 13.12.2007 nur knapp einem Desaster. Zunächst weigern sich die Anleger dem neuen Geschäftsführer Peter Riedel das eingeforderte Vertrauen entgegenzubringen. Schließlich setzen die Anleger einen neuen Anlegerbeirat ein, der die Geschäfte kontrollieren soll.
In seinem Bericht der Geschäftsführung unter dem Titel „Chance aus der Krise“ stellte Peter Riedel ausführlich und wortgewandt die momentane Situation des Fonds dar. Er pochte auf Werte. Mit „Effizienz, Kompetenz, und Transparents“ will er verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Gerüchten hinter ihm stünde der frühere – fisch aus der U-Haft gegen Kaution entlassene – Geschäftsführer Andreas Schmidt weist er entschieden von sich. Auch Schmidt ist bei der Veranstaltung anwesend, er lacht ist gut gelaunt und klatscht nach Riedels Vortrag heftig Beifall. Wie er in einem Interview der Welt mitteilte, hätte er den Anlegern gerne seine Sicht der Dinge selbst mitgeteilt. Offensichtlich hat ihm die Geschäftsführung aber kein Rederecht eingeräumt.
Riedel ist es letztlich nicht recht gelungen, das Vertrauen der Anleger auf seine Seite zu bringen. In der anschließenden Befragung durch die Anleger wurde sein Vortrag mit den realistischen Zahlen weiter relativiert. Auf Nachfrage räumte Herr Riedel ein, dass fast 30% des eingezahlten Kapitals – selbst bei positiver Zukunftsprognose bis 2014 – verloren sind. Das bedeutet, dass für die Anleger Verluste von mindestens 60 Millionen Euro und damit fast 30 Prozent des in den “Garantiefond” eingezahlten Kapitals eintreten. Andernfalls können die Verlust noch deutlich höher ausfallen. Hierbei sind die steuerlichen Verluste der einzelnen Anleger durch die Aberkennung des Fondskonzepts nicht mit eingerechnet. Riedel räumt ein, dass die Verluste noch sehr viel höher ausfallen könnten – ein solches Szenario sei aber „unrealistisch“.
Für Rechtsanwalt Knud J. Steffan, der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater, die eine Vielzahl von VIP Anlegern auf der Gesellschafterversammlung vertreten hat, wird bestätigt, “dass neben den weggebrochenen steuerlichen Verlußtzuschreibungen sich nun auch die prospektierte Garantie von 115 % als unrichtig und irreführend erweißt. Ein weiteres Festhalten an dem Fond ist nicht mehr zu empfehlen”.
Ausführliche Informationen und weitere Hintergründe erhalten unsere Mandanten in einem Rundschreiben zu diesem Thema.
Anleger des VIP Medienfond 4 müssen jetzt handeln!
Die Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG u.a. verjähren zumindest teilweise nach drei Jahren ab Beitrittserklärung, so dass die Ansprüche Ende 2007 verjährt wären. Die Fondgesellschaft sowie die als Berater fungierende Commerzbank AG haben im Einvernehmen mit den Anlegerschutzkanzleien eine bis zum 30.06.2008 befristete Verjährungsverzichtserklärung abgegeben.
Anleger des VIP Medienfond 4 raten wir daher dringend – soweot noch nicht geschehen – sofort verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann z.B. auch zunächst und bis zur Deckungszusage einer Rechtsschutzverssicherung durch Einleitung eines vergleichsweise kostengünstigen Schiedsgerichtsverfahrens geschehen.
Ferner kann in bestimmten Fällen – soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen – ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
In jedem Fall sollte sich der Anleger vor Verjährungssablauf den Rechtsrat eines auf die Besonderheiten des VIP Medienfonds spezialisierten Rechtssanwaltes einholen.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56