Zerstörte Dächer, überflutete Keller und kaputte Autos: Hier erfahren Sie welche Versicherung für welche Unwetterschäden aufkommt und was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten.
Aktuell: Sturmtief „Sabine“
Orkantief Sabine wütete über Deutschland und hat zahlreiche Sturmschäden verursacht. Dabei wurden Norddeutschland sogar Sturmböen von bis zu 100 km/h gemessen. Die versicherten Schäden belaufen sich wohl auf 500 bis 700 Millionen Euro.
Im Schadensfall stellt sich vor allem die Frage, ob eine Versicherung, und wenn ja, welche dafür aufkommt. Die dafür notwendige Windstärke, ab der Versicherer einen Sturm annehmen, ist 8 (Windgeschwindigkeiten von mehr als 61 km/h). Sturmtief „Sabine“ erfüllte diese Voraussetzungen in jedem Fall.
An welche Versicherung müssen Sie sich jetzt wenden?
- Kaskoversicherung bei Fahrzeugschäden
- Hausrat– bzw. Gebäudeversicherungen bei Schäden am Haus
- Erweiterte Elementarschadenversicherung bei Wasser im Keller
ACHTUNG: Der sogenannte Jetstream sorgt für die nächste Sturmfront – Orkan Victoria kommt nun auf uns zu und soll Windböen bis zu 220 h/km mit sich bringen!

Oft führen Gewitter zu Schäden an Gebäuden, in den Wohnungen und an Fahrzeugen. Wir erklären Ihnen, wer für den entstandenen Schaden aufkommt.
Schadensersatz wegen Unwetterschäden an Gebäuden
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz der durch Sturm und Gewitter verursachten Schäden können Sie gegen die Wohngebäudeversicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch ein Unwetter mit mindestens Windstärke acht (über 61 km/h) entstanden ist. (Die Windstärke können Sie bei dem Deutschen Wetterdienst erfragen). Schadensersatz wegen Unwetterschäden kann Ihnen beispielsweise bei Schaden am Dach oder am Haus (besonders durch umgestürzte Bäume) oder beschädigten Fenster durch herumfliegende Gegenstände zustehen. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, so ist Ihr Vermieter für den Ersatz des Schadens verpflichtet. In jedem Fall müssen Sie den Schaden der Versicherung bzw. Ihrem Vermieter unverzüglich melden.
Schadensersatz wegen Unwetterschäden im Haus
Werden Möbel oder anderer Hausrat durch Sturm und Gewitter beschädigt, sollten Sie ihre Ansprüche gegen die Hausratversicherung richten. Solche Schäden sind dann denkbar, wenn durch den Sturm Fenster oder Türen aufgedrückt wurden, Gegenstände umgeworfen oder Wasser hereingelaufen und dadurch jegliches Mobiliar beschädigt wurde. Die Hausratversicherung deckt jedoch nur Schäden innerhalb des Hauses ab. Ausnahmen hierbei sind am Haus angebracht Antennen oder Markisen.
Zusätzlich kann es ratsam sein, eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abzuschließen. Diese gewährt auch Schadensersatz sowohl bei Erdbeben, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen.
Klicken Sie HIER um mehr über das Thema: „Hausratversicherung“ zu lesen.
Schadensersatz wegen Schäden an Kraftfahrzeugen
Durch Unwetter verursachte Schäden an Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich durch die Teil- oder auch Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Nicht selten leiden auch Autos an den Folgen des Unwetters. Grund dafür sind beispielsweise umherfliegende Gegenstände oder durch den Sturm umgeworfene Bäume. Die Teilkaskoversicherung ist dann zum Schaden verpflichtet, wenn der Schaden unmittelbar durch das Unwetter entstanden ist. Beim umgestürzten Baum stellt sich also die Frage, ob dieser direkt beim Umfallen ihr Auto beschädigt hat oder der Schaden durch ein Ausweichen entstanden ist – im letzteren Fall haftet nur die Vollkaskoversicherung. Auch hier gilt die Regel, dass der Schaden durch ein Unwetter mit mindestens Windstärke 8 verursacht sein muss.
Erlitt ihr Auto dagegen einen Schaden durch einen heruntergefallenen Dachziegel oder von einem Haus umgestürzten maroden Baum, so sind die Ansprüche gegen den Hauseigentümer zu richten.
Klicken Sie HIER um mehr über das Thema: „Kaskoversicherung“ zu lesen.
Unsere Empfehlung an Sie bei Schäden durch Unwetter
Wir empfehlen Ihnen den Schaden unverzüglich zu melden. Sind aufgrund des Schadens Folgeschäden zu erwarten, die nur durch sofortige Maßnahmen verhindert werden können, sind Sie berechtigt den Schaden abzuwenden und Aufwendungsersatz zu fordern.
⇒ Kontakt
Für ihre kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns bitte eine Email.
Foto: tpsdave/ pixabay


Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht).
Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen: