Vandalismus: Versicherungsrecht

Vandalismus
Vandalismus

Mit angehaltenem Atem sahen wir den Geschehnissen in Hamburg zu: Autos wurden in Flammen gesetzt, Fensterscheiben zerschlagen, Schaufenstervitrinen zerstört. Das, was dort im hohen Maße geschah, gehört in Großstädten wie Berlin zum traurigen Alltag.

1. Wer bezahlt mir die Vandalismus- und Brandschäden am Auto?

Grundsätzlich sind bei Autoschäden die Verursacher verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Diese lassen sich jedoch nur schwierig ausmachen. Durch Steinschläge verursachte Schäden werden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, was allerdings zu einer Höherstufung der Selbstbeteiligung führt. Wird das Auto durch Brandsätze beschädigt, so kann der Ersatz auch von einer Teilkaskoversicherung verlangt werden. In der Regel sind durch die Teilkaskoversicherung Schäden eingeschlagener Autofenster, Feuer und Feuerwerksartikel abgedeckt. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft folgend, habe dies keine Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt. Lediglich Haftpflichtversicherte können keine Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen, wenn die Schäden nicht von ihnen selbst verursacht wurden.

2. Wer bezahlt mir den Schaden an meinem Haus?
Schäden durch Vandalismus an Wohngebäuden werden nur dann von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Doch auch hierbei ist besondere Vorsicht angebracht, da viele Zusatzversicherungen nur den Vandalismusschaden nach einem Einbruch abdecken.
Zerstörte Glasscheiben werden nur durch eine Glasbruchversicherung übernommen. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt jedoch die Brandschäden an Gebäuden. Die Hausratsversicherung greift dann ein, wenn Möbel oder anderer Hausrat beschädigt wurde.

3. Wer bezahlt mir den Schaden durch Vandalismus in meiner Mietwohnung?
Ist ihre Fensterscheibe durch Vandalismus zerstört worden, so richten sich Ihre Ansprüche gegen den Vermieter. In diesem Fall können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Mietminderung oder Aufwendungsersatz verlangen.
Wurde die Glasvitrine Ihres Ladens zerstört, so sind die Schäden grundsätzlich auch im Rahmen des Gewerbemietvertrags zu ersetzen, sofern dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

4. Unsere Empfehlung
Wir raten Ihnen, den Schaden der Versicherung/Vermieter unverzüglich zu melden. Weigert sich Ihre Versicherung für den Schaden aufzukommen, helfen wir Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihrer Rechte. Setzen Sie sich hierfür bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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VERSICHERUNGSRECHT86
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan