Gute Aussichten auf Schadenersatz für Anleger des DWS Immoflex:
Justus Rechtsanwälte erzielt in Klageverfahren gegen die Deutsche Vermögensveratung AG einen erfreulichen Vergleich.
Ein Mitarbeiter der Deutschen Vermögensverwaltung AG hat unserer Mandantin im April 2008 Anteile an dem DWS Immoflex Vermögensmandat vermittelt und zum Kauf der Anteiel angeraten. Anfang April 2012 wurde die Klägerin durch die Deutsche BAnk als Depotbank darüber informiert, dass die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt sei und sie damit nicht mehr üebr das investierte Kapital verfügen könne. Seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile erhielt die Klägerin auch keine Ausschüttungen und wendete sich an die Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte.
Bei dem DWS Immoflex handelt es sich um einen Dachfonds, welcher die Anlegergelder als “gemischtes Sondervermögen” in verschiedenen Vermögensgegenstände investiert. Der DWS Vermögensmandat investiert mehr al die Hälfte seines Fondvermögens in Offene Immobilienfonds.
Nach Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Geichts fest, dass die Klägerin bei der Beratung nicht von der Deutschen Vermögensverawaltung über die Möglichkeit und das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt wurde, sondern davon ausging, dass die Anteile jederzeit verkauft bzw. zurückgegeben werden könnten.
Offen ließ das Gericht noch die Rechtsfrage, ob das streitgegenständliche Anlagemodell (Dachfonds) mit dem Anlagemodell der BGH Entscheidung vom 29.04.2014 gleichzusetzen ist (offener Immobilienfonds).
Es wurde daher ein angemessener Vergleich auf Zahlung von Schadenersatz, Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile am DWS Immoflex Vermögensmandat vorgeschlagen.
Wir gehen davon aus, dass letztlich aufgrund der Interessenidentität, Vergleichbarkeit und derselben Regelungslage die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme auch auf Dachfonds anwendbar ist. Das Landgericht Berlin hat diese Rechtsansicht mittlerweile bestätigt in einem Parallelverfahren bestätigt.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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