HSSB VERMÖGENSBILDUNGSFONDS I AMI P: Einführung
Der Dachfonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P (WKN: A0KFCF; ISIN: DE000A0KFCF1) investierte einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds, aber auch in Rohstoffe und Edelmetalle. Dem 1998 gestarteten Fonds wurde die Krise der offenen Immobilienfonds zum Verhängnis.
HSSB VERMÖGENSBILDUNGSFONDS I AMI P: GESCHLOSSEN UND AUFGELÖST
Der Dachfonds HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P wurde 2012 von der Krise der offenen Immobilienfonds eingeholt.
Während der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in große Schwierigkeiten, da zu viele Anleger ihre Anteile wieder zurückgeben wollten und die liquiden Mittel der Fonds nicht ausreichten. Das brachte vermutlich auch den Dachfonds in Bedrängnis: Der Fonds wurde geschlossen und aufgelöst.
BGH-URTEIL ERÖFFNET CHANCEN AUF SCHADENSERSATZ
Da Fondsschließungen aufgrund der Krise der offenen Immobilienfonds keine Seltenheit waren, müssen sich die Gerichte bis heute mit den Klagen enttäuschter Anleger auseinandersetzen. Eine Kernfrage solcher Prozesse lautet meistens: Mussten Berater den Anleger bereits in der Anlageberatung erklären, dass Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann? Diese Frage wurde von den Gerichten recht unterschiedlich beantwortet.
Nun hat der Bundesgerichtshof BGH mit Urteil vom 29.04.2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) entschieden, dass Banken Schadenersatz zahlen müssen, wenn sie bei Beratungen zu offenen Immobilienfonds verschweigen, dass die Fonds zeitweise geschlossen werden können und Anleger dann nicht an ihr Geld kommen. Diese Beratungspflicht gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise von 2008 geschlossen wurden.
Ob Anleger, die von dem Aus des Fonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P betroffen sind, nun selbst Ansprüche erfolgreich geltend machen können, hängt in erster Linie von der individuellen Beratungssituation ab. So mussten die Anleger im Beratungsgespräch über Risiken und wesentliche Umstände – wie etwa die Möglichkeit einer Schließung – informiert werden. Wies das Beratungsgespräch Defizite auf, so liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.
Justus rät:
Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich betroffene Anleger schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin