Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG: Schadensersatzansprüche prüfen!

Der Fonds
Im Jahr 2008 vertrieb die Deutsche Bank exklusiv die Beteiligungen der Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Über die Dachgesellschaft sollte laut Prospekt in bis zu 12 Schiffsgesellschaften im Segment des Massenguttransports (Bulker) zu einem Gesamtvolumen von 657 Mio. US $ investiert werden. Bulker bzw. Bulkcarrier oder Schüttgutfrachter dienen dem Massengütertransport von insbesondere losen Rohstoffen über die Weltmeere. Bei der geplanten Fondslaufzeit bis zum 31.12.2026 war eine Mindestbeteiligung von 15.000 US $ zuzüglich eines Agios von 5 Prozent vorgesehen, die jeweils in Schritten von 5.000 US $ aufgestockt werden konnte. Bis zum Laufzeitende wurden Auszahlungen von rund 229 Prozent prognostiziert.
Erforderlich für das Zustandekommen der Beteiligung war ein Mindestzeichnungsvolumen von 114 Mio. US $ bis hin zum Zielvolumen von 225,6 Mio. US $. Nachdem durch etwa 5.600 Anleger rund 170 Mio. US $ eingesammelt werden konnten, kam für die Anleger der Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG die Beteiligung zu Stande. In der Folge beteiligte sich die Fondsgesellschaft an acht Schiffsgesellschaften.
Fragwürdiges Sanierungsprojekt der Nordcapital Bulker
Aufgrund der bekannten negativen Marktentwicklung und eines erheblichen Einbruchs des Marktes für trockenes Massengut kam es Anfang 2011 zur Insolvenz der koreanischen Reederei, die sieben der insgesamt acht Fondsschiffe gechartert hatte. Hinzu kam der durch die schlechte Marktentwicklung beschleunigte Wertverlust der Schiffe, so dass die kreditgebenden Banken zusätzliche Sicherheiten forderten.
Zur Abfederung dieser zusätzlichen Belastung wurde ein Sanierungskonzept der Gesellschaft vorgelegt, dass die Sanierung durch weitere Anlegergelder vorsah. Aufgrund dieser Maßnahme konnten in der Folge ca. 21 Mio. US $ eingesammelt werden. Ob dieses Sanierungskonzept auch langfristig erfolgreich bleiben kann, bleibt jedoch abzuwarten.
Schadensersatzansprüche der Schiffsfonds-Anleger
Um die vermutlich zu erwartenden Verluste der Anleger vorzubeugen, sollten die rechtlichen Möglichleiten der Anleger individuell überprüft werden. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte sieht sich durch einige gerichtliche Entscheidungen in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Deutsche Bank zumindest teilweise nachweisbar ihrer Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligung am Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG nicht nachgekommen ist.
Urteile in Sachen Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG
So hat das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 12. März 2015, Az. 2-10 O 506/13 – nicht rechtskräftig, festgestellt, dass der Kunde durch die Deutsche Bank über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken nicht vollständig aufgeklärt wurde. Das Gericht sprach dem Kläger im Rahmen des Urteils ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 13.000 € zu.
Auch das Landgericht Heilbronn hatte in seinem Urteil vom 09.08.2013 einem Anleger wegen mehrerer Aufklärungspflichtverletzungen den geltend gemachten Schadensersatzanspruch in vollen Höhe zugesprochen. In der nächsten Instanz vor dem OLG Stuttgart kam es dann zu einem Vergleich zwischen den Parteien.
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