Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG – MS Astor verkauft! Welche Chancen bleiben für Anleger?
Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG – Der Fonds
Infolge der Insolvenzanmeldung am 06.11.2014 (AG Bremen, Az. 517 IN 23/14) sind die gebeutelten Anleger der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG nunmehr am Ende ihrer Reise mit der MS Astor. Bereits im Jahre 2010 kam es zum ersten Insolvenzverfahren wegen Auslastungsproblemen. Nach dem folgenden Betrieb in Eigenregie wurde die MS Astor an die Cruise & Maritime Voyages (CMV) verchartert. Das Unternehmen setzte die MS Astor im letzten Winter vor der Küse Australiens ein bis es im Sommer wieder in europäischen Gewässern fahren durfte. Der geschlossene Schiffsfonds an dem etwa 1.500 Anleger beteiligt sind, hat nunmehr über den Insolvenzverwalter RA Ralph Bünning den Verkauf der MS Astor bekannt gegeben.
Verkauf der MS Astor – Folgen für die Anleger
Trotz des Verkaufserlöses von etwa 15 Mio. Euro sind Anleger nicht aus dem Schneider. Es drohen Verluste die bis hin zum Totalverlust führen können. Zunächst sind von dem Erlös die vorrangigen Forderungen zu befriedigen. Wieviel und ob danach tatsächlich noch eine Vermögensmasse zur Verteilung bereit steht, ist momentan unklar. Sicher ist aufgrund der Insolvenz wohl nur, dass Anleger Verluste hinnehmen müssen.
Justus rät:
Anleger der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG sind aufgrund der bevorstehenden Verluste gut damit beraten ihre Ansprüche von einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. So kann u.a. ein Anspruch auf Rückabwicklung wegen Nichtaufklärung über Provisionen (Kick-Backs) bestehen, soweit die Anleger beim Erwerb nicht über erfolgte Provisionszahlungen (zumeist an Banken) hingewiesen wurden. Auch kann ein Rückabwicklungsanspruch darauf gestützt werden, dass die Anleger nicht hinreichend über die Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, hingewiesen wurden. Daneben bestehen noch weitere Angriffspunkte die anhand des jeweiligen Einzelfalls von uns geprüft werden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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