Schiffsfonds GEBAB MT Arctic Bridge in der Krise
Der Schiffsfonds GEBAB MT Arctic Bridge der Tankschifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich in der Krise. In den GEBAB MT Arctic Bridge Schiffsfonds konnten Anleger ab August 2007 eine Mindestsumme von 15.000,00 € investieren. Insgesamt wurden dabei von Anlegerseite ca. 19 Millionen Euro investiert. Der Rest des Kapitals kam durch Fremdfinanzierungen zusammen. Ursprünglich waren ab 2008 Entnahmen von 4-8% vorgesehen, ab 2017 wurden den Anlegern sogar Entnahmen von ca. 108 % versprochen. Aufgrund der langen Laufzeit des Fonds sind die Anleger noch bis mindestens 31.12.2022 an den Fonds gebunden.
Da der Schiffsfonds aufgrund von Überkapazitäten und sinkenden Charterratern nicht die gewünschten Gewinne einbrachte, mussten die Anleger im Jahr 2012 noch einmal ca. 2,5 Millionen Euro investieren, um den Fonds zu retten. Die Notwendigkeit der Nachinvestition ergab sich aus dem Geschäftsbericht aus dem Jahr 2011, welcher schlechter als erwartet ausfiel. Ob die Nachzahlungen den Fonds retten werden bleibt abzuwarten, da die Krise in der Handelsschifffahrt weiterhin fortbesteht.
Justus rät:
Für die Anleger besteht nun die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die Tankschifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche können sich dabei zum einen aus Prospektfehlern im Emissionsprospekt des Fonds ergeben, zum anderen aus einer den Anlegern gegenüber erfolgten Falschberatung oder der Nichtaufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen) bei der Vermittlung der Beteiligung durch eine Bank. Auch eine nicht rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes vor der Kaufentscheidung, kann einen Schadensersatzanspruch begründen.
Eine Falschberatung liegt insbesondere dann vor, wenn der Schiffsfonds als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Geldanlage beworben wurde. Durch die unternehmerische Beteiligung der Anleger als Kommanditisten wohnt der Anlage ein Totalverlustrisiko inne, über welches die Anleger meist nicht oder unzureichend aufgeklärt wurden. Eine sichere Altersvorsorge ist bei einer Beteiligung dieser Art nicht gewährleistet. Regelmäßig wurde auch eine Aufklärung über die Gefahr der schwankenden Charterraten und die langen Laufzeiten der Beteiligung unterlassen.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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