Schiffsfonds Briese Flottenfonds „Föhr“ Schadenersatz aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung

Vergleich mit der beratenden Bank geschlossen
Die Parteien eines Rechtsstreits über die Schadenersatzhaftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung haben vor dem Landgericht Dortmund einen Vergleich geschlossen. Die Anleger wurden durch die vermittelnde Bank vor der Unterzeichnung der Beteiligung an den Schifffonds Briese Flottenfonds „Föhr“ GmbH & Co. KG und Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Norddeich“ nicht auf die ab Mitte 2008 steigenden wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung in den Schifffonds sowie Nichteignung zur Altersvorsorge hingewiesen.
Prospekthaftung der beratenden Bank
Die sicherheitsbewussten Anleger suchten eine konservative Anlage, die als Altersvorsorge dienen sollte. Zu diesem Zwecke wurden ihnen durch die beratende Bank die Schifffonds Briese Flottenfonds „Föhr“ GmbH & Co. KG und Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Norddeich“ empfohlen. Völlig verfehlt wie auch das Gericht feststellte. Die vermittelnde Bank schuldet bei einer solchen Vermittlung eine anlage- und anlegergerechte Beratung, die der persönlichen Situation des Kunden und dessen Zielen anzupassen ist. Das hat die Bank versäumt. Gleichzeitig hätte die Bank die Anleger auf die veränderte Marktsituation bei Zeichnung der Beteiligung hinweisen müssen. Denn zum Zeitpunkt der Prospekterstellung waren die erzielbaren Mieten der Schiffe völlig andere als zum Zeitpunkt der Zeichnung.
Hintergrund
Ab etwa Mitte 2008 machte sich die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auch im Bereich es Schifffahrt bemerkbar und führte zu einem massiven Einbruch der Charterraten. Da die Charterraten häufig eine der tragenden Säulen der wirtschaftlichen Prognose der Beteiligungen waren, haben sich diese ab Mitte 2008 auch erheblich verändert. Hierauf mussten Berater bei einer Zeichnung in der zweiten Jahreshälfte 2008 hinweisen.
Fehlender Hinweis auf die aktuelle wirtschaftliche Lage der Schifffonds
In dem von der beratenden Bank für die Beratung benutztem Prospekt zu dem Briese Flottenfonds „Föhr“ GmbH & Co. KG wurden jedoch die wirtschaftlichen Daten nicht der aktuellen Lage angepasst. Die Anleger wurden auf diese seit Mitte 2008 negativ veränderten Marktverhältnisse auch nicht zusätzlich hingewiesen. Ein klarer Verstoß, der zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank führen kann.
Justus rät:
Wenn Sie auch der Meinung sind, falsch beraten worden zu sein, dann lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung zu bestehenden Chancen, Risiken und eventuell anfallenden Kosten. Die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung stellen wir kostenfrei.
Beachten Sie dabei die Verjährungsfristen. Sätestens 10 Jahre nach Zeichnung sind Schadenersatzansprüche absolut verjährt!
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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