CS Euroreal – Abwicklung des offenen Immobilienfonds

Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird nun bis April 2017 abgewickelt, nachdem sich der Fonds seit 2008 mehrere Jahre hintereinander in zunehmenden Schwierigkeiten befand. Im Laufe der Finanzkrise wurden viele offene Immobilienfonds geschlossen, das heißt, sie setzten die Anteilsrücknahme der Anleger aus. Bis heute sind viele Fonds wie der CS Euroreal geschlossen und werden nun abgewickelt. Die Abwicklung führt dazu, dass die Gebäude des Fonds verkauft werden und die Erlöse an die Anleger ausgezahlt werden. Wie erfolgreich diese Verkäufe sind, lässt sich jedoch nur schlecht prognostizieren.
Folgen für die Anleger
Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sichere und renditestarke Anlagen und wurden häufig auch als solche vermittelt. Bei Vermittlungs- und Beratungsgesprächen solcher Fonds wie CS Euroreal wurde jedoch häufig vernachlässigt, dem Anleger die Risiken wie Totalverlust oder die mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme, welche bis zu 2 Jahren anhalten kann, zu verdeutlichen. Auch werden häufig die „kick-backs“, also die Vermittlungsprovisionen, welche die Banken erhalten, verschwiegen. Solche Mängel im Beratungsgespräch können zu einem Schadensersatzanspruch der Anleger führen.
Schadenersatz, Verkauf auf Zweitmarkt oder Abwicklungsprozess abwarten?
Anlegern stehen nun verschiedene Möglichkeiten offen:
Sie können ihre Anteile an der Börse, welche den ständigen Wechselkursschwankungen unterliegt, verkaufen, den mehrjährigen Abwicklungsprozess abwarten und/oder Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler, hier oft z.B. die Postbank AG oder andere Banken geltend machen.
Achtung Sonderverjährung des § 37a WpHG:
Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjährungsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009.
Wir raten dringend allen CS Euroreal Anlegern dazu, vor Ablauf der absoluten Verjährungsfrist (10 Jahre nach Zeichnung) Schadenersatzansprüche gegen den Berater/Vermittler jetzt geltend zu machen.
Die Erfolgsaussichten sind mit den aktuellen erfreulichen Urteilen des BGH zur Aufklärungspflicht über das Aussetzungsrisiko erheblich gestiegen.
Justus rät:
Wenn Anlegern die Fondsbeteiligung CS Euroreal als sichere Anlage und ohne ausdrückliche Ausklärung über das Aussetzungs- und Schließungsrisiko angeboten wurde, bestehen gute Chancen darauf, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Wenden Sie sich nun an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt, um zu Ihrem Recht zu kommen.