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Bgh weist revision der commerzbank über rückvergütungen (kick-back) zurück

    BGH weist Revision der Commerzbank über Rückvergütungen zurück

    Bereits mit Hinweisbeschluss vom 09.03. dieses Jahres hatte der Bankensenat des BGH die Revision der Commerzbank zurück gewiesen. Am 19.07.2011 (Az.: XI ZR 191/10) hat er seine Rechtsansicht bekräftigt. Die Revision der Commerzbank richtete sich gegen die generelle Aufklärungspflicht der Banken bei Rückvergütungen. Der BGH hatte in seinem Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 festgelegt, dass die bisherige Einordnung von aufklärungspflichtigen Rückvergütungen nur beispielhaft war. Das bedeutet, dass auch noch weitere Gewinnformen der Banken bei Verkauf von Wertpapieren oder anderen Anlageformen vom BGH als aufklärungspflichtig eingestuft werden können.

    Mehrere Oberlandesgerichte vertreten inzwischen die Rechtsansicht, dass die beratende und verkaufende Bank über jeglichen Gewinn bei Verkauf einer Wertanlage von sich aus aufklären muss, damit der Anleger Kenntnis von dem Interessenskonflikt der Bank zwischen Beraterin und Verkäuferin vor seiner Anlageentscheidung erlangen kann. Eine Entscheidung des Bankensenats des BGH dazu steht noch aus – wird bereits erwartet.

    Die Revision der Commerzbank gegen die Einordnung ihrer Gewinne bei Verkauf von Fonds an Anleger als aufklärungspflichtige Rückvergütungen wurde schließlich endgültig mit Zurückweisungsbeschluss vom 19.07.2011 abgelehnt.

    Umso unverständlicher und gerdezu anlegerfeindlich ist die Auffassung einiger Landgerichte, die Banken müssten nicht über die Höhe der Gewinne aufklären, welche Sie z.B. beim Eigenankauf und sofortigen Weiterverkauf an den Anleger erzielen.

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
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    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
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    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    20:03 31 Jan 19
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    B R
    21:51 30 Jan 19
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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