Cobold und colibri anleihen
Cobold und Colibri Anleihen
Wie Anleger ihr Geld retten können
Die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers hat nicht nur auf Anlegern der Lehman Zertifikate Spuren hinterlassen, auch Anlegern mit Zertifikaten anderer Emittenten drohen erhebliche Verluste.
Insbesondere betroffen sind die Produkte: Cobold 54, Cobold 62, Cobold 64, Cobold 74, Cobold 75, Cobold 76, Plus VIII, Colibri der Emittentin Commerzbank und DZ-Bank.
Was sind Cobold und Colibri Anleihen?
Cobold und Colibri Anleihen werden von der Commerzbank und der DZ-Bank herausgegeben und sind auf Grund ihrer hohen Rendite für Anleger sehr attraktiv. Das Geld der Anleger wird dabei in mehrere Unternehmen investiert, sodass die Rückzahlung dieser Produkte von der Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen abhängt. Meldet eins dieser Unternehmen Insolvenz an, so bekommt der Anleger sein Geld nur teilweise, schlimmstenfalls überhaupt nicht zurück. Im Falle der Cobold und Colibri Anleihen wurde in die US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley sowie Merrill Lync investiert, sodass der Wert der Anleihen in Folge der Lehman Pleite um 90 % gesunken ist.
Was kann der Anleger jetzt tun?
Die betroffenen Anleger können Schadensersatzansprüche aus Falschberatung gegen die beratende Bank geltend machen. Die Bank ist verpflichtet den Anlageinteressenten anleger- und objektgerecht zu beraten. Dazu gehört auch die vollständige Aufklärung über das Verlustrisiko. Insbesondere in Hinblick auf den spekulativen Charakter dieser Anlage ist ein Hinweis über ein Totalverlustrisiko unentbehrlich. Auch ist der Berater verpflichtet, den Anleger auf Rückvergütungen/Provisionen hinzuweisen, damit dieser den scheinbar selbstlosen Rat kritisch hinterfragen und seine Entscheidung nochmals überdenken kann.
Bereits jetzt gibt es zahlreiche Urteile, in denen Anlegern Schadensersatz zugesprochen worden ist, sodass betroffenen Anlegern anzuraten ist ihre Ansprüche gegen die beratende Bank durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geltend zumachen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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