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Hemmung der verjährung durch schlichtungsverfahren

    Hemmung der Verjährung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle

    Der Bundesgerichthof hatte die Frage zu beantworten, ob auch bei für den Antragsteller erkennbar verzögerter Bearbeitung eine Schlichtungsantrages die Verjährung von Ansprüchen gehemmt bleibt.
    Im Ergebnis zwingt auch die erkennbar sehr verzögerte Bearbeitung eines Güteantrags durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg) zwingt den Anspruchsteller nicht, direkt den Klageweg zu beschreiten. Eine Verzögerung der Schlichtung ist ihm nicht anzulasten, entschied der BGH XI ZR 230/08 v. 22.09.2009.

    Sachverhalt:
    Der Güteantrag mit dem Ziel, einen Schadensersatzanspruch aus einer Fondsbeteiligung gegen die finanzierende Bank durchzusetzen, ging am 31.12.2004 bei der ÖRA ein. Auf telefonische Nachfrage des Bevollmächtigten des Anlegers wurde ihm erklärt, die ÖRA sei überlastet und ein weiteres Betreiben des Verfahrens nicht absehbar. Erst am 5.9.2005 wurde von der ÖRA ein Gebührenvorschuss eingefordert und der Antrag der Bank zusammen mit der Ladungsverfügung vom 6.2.2006 bekannt gegeben. Das Schlichtungsverfahren wurde am 23.3.2006 eingestellt. Die Vorinstanz meinte, das Schlichtungsverfahren habe die Verjährung nicht gehemmt, weil der Anleger zur Vermeidung von Verjährungsnachteilen nicht an seinem Antrag habe festhalten dürfen, nachdem er von der Überlastung der ÖRA erfahren habe. Der BGH ist dem nicht gefolgt. Der Anleger habe alles getan, um die Durchführung der Schlichtung zu ermöglichen. Es müsse nicht deswegen aus Verjährungsgründen direkte Klage einreichen, weil das Schlichtungsverfahren unabsehbar lange dauert. Die Hemmung der Verjährung endet deshalb gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB frühestens sechs Monate nach der Einstellung des Güteverfahrens.

    Die Anrufung einer Schlichtungsstelle wie z.B. der ÖRA oder eines Ombudsmannes ist ein im Kapitalanlagerecht anzuratenes und vergleichsweise kostengünstiges Mittel, die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zunächst zu hemmen. In der Zeit der Hemmung der Verjährung (mindestens sechs Monate) können dann Kosten und Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden.

    Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:

    Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
    Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den 
    Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

    Ansprechpartner:

    Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56


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    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    Basierend auf 18 Bewertungen
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    Profilbild von „Michael Sauter“
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
    Profilbild von „Ingo Strietelmeier“
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Profilbild von „Dirk“
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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