Neue hoffnung für anleger
Neue Hoffnung für Anleger
Das Bundeskabinett möchte in Angesicht der Finanzkrise die Rechte der Anleger mit einem Gesetzesentwurf vom 18.02.2009 stärken. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Anleger vor Falschberatung und dem ungewollten und unbekannten Kauf von Risikopapieren wie im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers zu schützen. Dabei soll die Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Falle einer Falschberatung verbessert und das veraltete Schuldverschreibungsgesetzt von 1899 den aktuellen Problemen angepasst werden.
Dokumentationspflicht der Beratung soll Nachweis der Falschberatung erleichtern
Künftig werden Banken zur Protokollierung ihrer Beratungen und zu einer anschließenden Aushändigung des Protokolls an den Anleger verpflichtet. Darin werden sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Anlegers, als auch die Empfehlungen des Beraters festgehalten. Damit soll zum einen die Qualität der Beratung erhöht werden, zum anderen als Beweiserleichterung für Anleger im Falle einer Falschberatung dienen.
Ist also im Protokoll ein Fehler erkennbar, so kann dieses als Beweismittel benutzt werden. Ist es in sich widersprüchlich, weil beispielsweise der Anleger sich eine sichere Anlage vorgestellt hat und nur über risikoreiche Anlagen beraten wurde, so liegt die Beweislast einer ordentlichen Beratung bei der Bank.
Verlängerung der Verjährungsfrist
Weiterhin soll die Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen abgeschafft werden. Die Frist soll daher nicht schon nach drei Jahren seit Vertragsschluss ablaufen, sondern erst nach drei Jahren ab Kenntnisnahme der Falschberatung.
Erwirbt der Anleger jedoch 10 Jahre nach Vertragsschluss immer noch keine Kenntnis einer Falschberatung, so verjähren seine Ansprüche trotzdem.
Neufassung des Schuldverschreibungsgesetztes
Auch das Schuldverschreibungsgesetz von 1899 soll an den internationalen Markt angepasst werden. Danach sollen die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung enthalten, die eine Änderung der Anleihebedingungen erlauben. Dabei wird auch der Schutz der Anleger gestärkt, indem verbindliche Mindeststandards aufgestellt werden und die Befugnisse in der Gläubigerversammlung erweitert werden.
Außerdem werden sowohl die Verfahrensregelungen zur Einberufung, Frist und Bekanntmachung der Gläubigerversammlung erneuert, als auch die Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung und einer Anfechtung der Gläubigerbeschlüsse geschaffen.
Das Gesetzt soll noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament beschlossen werden.
Verankerung des Transparenzgebots
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Anleger oft nicht in der Lage sind alle Risiken der hochkomplexen Produkte verstehen zu können. Daher soll auch hier für mehr Nachvollziehbarkeit gesorgt werden, indem im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot verankert wird, welches eine klare und verständliche Darstellung der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung garantieren soll.
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