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Neue hoffnung für anleger

    Neue Hoffnung für Anleger

    Das Bundeskabinett möchte in Angesicht der Finanzkrise die Rechte der Anleger mit einem Gesetzesentwurf vom 18.02.2009 stärken. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Anleger vor Falschberatung und dem ungewollten und unbekannten Kauf von Risikopapieren wie im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers zu schützen. Dabei soll die Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Falle einer Falschberatung verbessert und das veraltete Schuldverschreibungsgesetzt von 1899 den aktuellen Problemen angepasst werden.

    Dokumentationspflicht der Beratung soll Nachweis der Falschberatung erleichtern

    Künftig werden Banken zur Protokollierung ihrer Beratungen und zu einer anschließenden Aushändigung des Protokolls an den Anleger verpflichtet. Darin werden sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Anlegers, als auch die Empfehlungen des Beraters festgehalten. Damit soll zum einen die Qualität der Beratung erhöht werden, zum anderen als Beweiserleichterung für Anleger im Falle einer Falschberatung dienen.
    Ist also im Protokoll ein Fehler erkennbar, so kann dieses als Beweismittel benutzt werden. Ist es in sich widersprüchlich, weil beispielsweise der Anleger sich eine sichere Anlage vorgestellt hat und nur über risikoreiche Anlagen beraten wurde, so liegt die Beweislast einer ordentlichen Beratung bei der Bank.

    Verlängerung der Verjährungsfrist

    Weiterhin soll die Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen abgeschafft werden. Die Frist  soll daher nicht schon nach drei Jahren seit Vertragsschluss ablaufen, sondern erst nach drei Jahren ab Kenntnisnahme der Falschberatung.
    Erwirbt der Anleger jedoch 10 Jahre nach Vertragsschluss immer noch keine Kenntnis einer Falschberatung, so verjähren seine Ansprüche trotzdem.

    Neufassung des Schuldverschreibungsgesetztes

    Auch das Schuldverschreibungsgesetz von 1899 soll an den internationalen Markt angepasst werden. Danach sollen die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung enthalten, die eine Änderung der Anleihebedingungen erlauben. Dabei wird auch der Schutz der Anleger gestärkt, indem verbindliche Mindeststandards aufgestellt werden und die Befugnisse in der Gläubigerversammlung  erweitert werden.
    Außerdem werden sowohl die Verfahrensregelungen zur Einberufung, Frist und Bekanntmachung der Gläubigerversammlung erneuert, als auch die Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung und einer Anfechtung der Gläubigerbeschlüsse geschaffen.
    Das Gesetzt soll noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament beschlossen werden.

    Verankerung des Transparenzgebots

    Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Anleger oft nicht in der Lage sind alle Risiken der hochkomplexen Produkte verstehen zu können. Daher soll auch hier für mehr Nachvollziehbarkeit gesorgt werden, indem im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot verankert wird, welches eine klare und verständliche Darstellung der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung garantieren soll.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56

    E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
     


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    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    Profilbild von „Michael Sauter“
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
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    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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