HCI Schiffsfonds: 2 Schiffe insolvent! Kokurrent MPC Capital veräußert seine HCI-Anteile!
HCI Anleger müssen aufmerksam sein. Es wurde sowohl für das Containerschiff MS Berta (HCI Renditefonds IV), als auch für das MS Maria Sibum (HCI Schiffsfonds VIII) der Insolvenzantrag gestellt. Im Oktober letzten Jahres musste bereits das Schiff MS Pandorra Insolvenz anmelden. Zudem ist bekannt, dass der Konkurrent MPC Capital AG seine Anteilen an HCI verkauft hat.
Im Jahr 2004 legte HCI Capital den HCI Renditefonds IV auf, der neben dem Containerschiff MS Berta noch in weitere Schiffe investierte. Der HCI Schiffsfonds VIII investierte in insgesamt acht Schiffe, darunter auch das MS Maria Sibum. Sechs der acht Schiffe des Fonds erfüllten bereits seit dem Jahr 2006 regelmäßig nicht mehr die prospektierten Ausschüttungen. Ende 2011 befanden sich bereits sieben Schiffe in Rückstände bei der Darlehenstilgung. Dies zeigt die schon seit längeren wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schifffonds, die nun sehr wahrscheinlich zur Insolvenz der MS Maria Sibum führten. Der Verkauf von Anteilen durch den Konkurrenten MPC Capital bietet ebenfalls Raum über eine wirtschaftlich schlechte Lage des HCI Schifffonds zu spekulieren. Es ist zu beachten, dass MPC laut Handelsblatt vom 19. April immerhin Anteile i.H.v. 25 Prozent der HCI Capital hielt. Den überwiegenden Teil der Aktien soll nun die Reeder-Gruppe Döhle gekauft haben. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Schwierigkeiten des HCI Schifffonds sind weitere Schiffsinsolvenzen nicht auszuschließen.
Justus rät:
Anlegern droht nun der Totalverlust! Anlegern des HCI Renditefonds IV und HCI Schiffsfonds VIII raten wir ihre Kapitalanlage von einem Fachanwalt rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Gerade bei der Beratung zur Beteiligung an Schifffonds treten häufig Beratungsfehler auf. Sie werden oft als sichere Kapitalanlagen dargestellt, .obwohl sie dies, als unternehmerische Beteiligungen, keinesfalls sind. Fehlt eine entsprechende Aufklärung über die Risiken der Beteiligung, begründet dies einen Anspruch auf Schadensersatz.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin