MPS Schiffsfonds MS Rio Stora – Hilfe für Anleger
Anlegern des Schiffsfonds Rio Stora stellt sich aktuell eine schwierige Frage. Die Rio Stora Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG bittet die Anleger zur Zustimmung für eine Kapitalerhöhung, um der Geldnot des 2005 aufgelegten Fonds Abhilfe zu verschaffen. Bereits seit dem Frühjahr 2012 muss das Vollcontainerschiff mit einer geringeren Charterrate als zuvor fahren, während die Kosten jedoch steigen. Das Schiff verursachte also mehr Kosten, als es Einnahmen einfahren kann. Auch zuvor kann der Fonds nur auf eine wenig ruhmreiche Geschichte zurückblicken, da die Ausschüttungen bereits im Jahr 2007 schon hinter den Erwartungen zurück blieben.
Anlegern bieten sich drei verschiedene Optionen
Zum einen eröffnet sich die Möglichkeit, dass Anleger kraft Zustimmung frisches Kapital nachzuschießen, um dem Schiffsfonds wieder liquide Mittel zu verschaffen. Kreditgebende Banken ziehen sich momentan fast völlg aus der Finanzierung von Schiffen zurück, so dass den Fonds häufig nur die Anleger als Geldgeber bleiben. Andererseits können die Anleger ebenfalls dagegenstimmen und so das Feuer der drohenden Insolvenz schüren. Alternativ bleibt zusätzlich die Variante eines Notverkaufs des Schiffes. Jede dieser Handlungsmöglichkeiten bringt erhebliche Verlustrisiken für die Anleger mit sich.
Was sollten Anleger tun?
Eine wesentlich erfolgversprechendere und sichere Option ist es, sich in einem solchen Fall an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt zu wenden. Dieser prüft dann die Beteiligung im Hinblick auf individuelle Schadenersatzansprüche, die sich möglicherweise gegen die Fondsgesellschaft oder gegen den Vermittler durchsetzen lassen.
Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Anleger die Risiken des Schiffsfonds nicht realistisch offengelegt worden wären, wie es bei Verlustrisiken oder bezüglich möglicher Nachschusspflichten bzw. Sanierungsgelder vonnöten gewesen wäre. Häufig lassen Vermittler ihre Kunden auch in Unkenntnis über die Provisionen, die sie anlässlich der erfolgreichen Vermittlung erhalten haben. Dies stellt kraft andauernder Rechtsprechung des BGH ebenfalls eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar, u.a. weil es die Transparenz des Vertragsschlusses enorm trübt und die Vermutung eines Interessenkonfliktes stärkt.
JUSTUS rät:
Da anhand der aktuell prekären Lage vieler Schiffsfonds, sollten betroffene Anleger schnell handeln. JUSTUS Rechtsanwälte haben bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen positive Resultate für Anleger erreicht und helfen auch Ihnen gern weiter.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de