HCI Shipping Select 25 meldet Insolvenz an
Die Krise unter den HCI Schiffsfonds will nicht abreißen: Am 29.03.2012 meldeten sämtliche Schiffe des Schiffsfonds HCI Select 25 Insolvenz an.
Typisch für die HCI-Fonds Krise waren es wieder ungeplant niedrige Charterraten, Wechselkursschwankungen und fehlende Einnahmen, die die finanzielle Schieflage der vier Panamaxbulker weiter verschärften. Doch laut Manager Magazin sind die gescheiterten Verhandlungen mit den Banken der Hauptgrund für die Insolvenz. Die Banken stellten die finanzielle Unterstützung ein, als die Gesellschafter des HCI Shipping Select einem Verkaufsbeschluss auf Vorrat entsagten.
Für die 1000 Anleger des HCI Shipping Select 25 ist mit der Insolvenz der schlimmstmögliche Fall eingetreten, denn alle vier Massengutfrachter sind von der Insolvenz betroffen: Voge Prestige, "Vogetrader", "Voge Prosperity" und "Vogevoyager". Den einzigen Lichtblick bietet, dass Anleger die bisher getätigten Ausschüttungen wohl behalten dürfen.
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich jedoch nicht mit der Situation abfinden, sondern umgehend einen auf Bank- und Kapitalrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Denn sollten Sie vom ihrem Anlageberater nicht umfassend über mögliche Risiken einer Beteiligung und den unternehmerischen Charakter an dem Schiffsfonds, sowie Provisionshöhen aufgeklärt worden sein, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung dar, aus der möglicherweise Schadensersatzansprüche bestehen.
Ferner sind Insolvenzansprüche frist- und formgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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