MPC Schiffsfonds – Schadensersatz möglich aufgrund verschwiegener Provisionen
Neben dem Atlantic Flottenfonds und dem HCI Shipping Select befinden sich nunmehr auch die MPC Schiffsfonds in einer Schieflage.
Grund für die gegenwärtige Krise ist, dass die Fonds weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Zudem drohen den einzelnen Fonds die Kündigung der Kredite von den bisher finanzierenden Bank.
Aufgrund der Schieflage müssen betroffene Anlegern nun mit hohen Verlusten rechnen.
Kick-Back-Rechtsprechung
Schadensersatz in den hier vorliegenden Fällen kann sich vor allem aufgrund verschwiegener Provisionen ergeben. Denn offenkundig erhielten zahlreiche Banken, wie z. B. die Sparkasse oder auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank sogenannte Vermittlungsprovisionen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Banken allerdings verpflichtet bei Erhalt von Provisionen dies dem Anleger auch offenzulegen. Dies ist allerdings in zahlreichen Fällen nicht geschehen.
Erfolgt keine Aufklärung über den Erhalt von Provisionen, so ist die beratende Bank dem Anleger für den Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Justus rät:
Bei Unklarheiten bezüglich der Rechtslage ist betroffenen Anlegern zu empfehlen sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen, der auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahren ist.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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