HCI Shipping Select 25: Anlegern droht Nachzahlung

HCI Shipping Select 25: Anlegern droht Nachzahlung

Schiffsfonds: Shipping Select XXV

Nach Presseberichten befindet sich auch der HCI Shipping Select XXV in einer finanziellen Schieflage. Anleger müssen nun mit einer Nachzahlung rechnen. Bei den Schwesterfonds HCI Shipping Select XXVI und HCI Shipping Select XXVIII mussten bereits mehrere Schiffe Insolvenz anmelden.

Beim „Shipping Select 25“ handelt es sich um einen Dachfonds, der in vier Massengutfrachter, auch Panamax-Bulker genannt, investiert hat. Anleger haben sich mit circa 48 Millionen Euro beteiligt. Zusätzlich wurden rund 90 Millionen Euro über ein Bankdarlehen fremdfinanziert.

Anlegern droht Totalverlust

Das manager magazin hatte am 2. Februar 2012 berichtet, dass die Anleger in einem Rundschreiben der HCI Treuhand GmbH über einen Liquiditätsengpass des „HCI Shipping Select 25“ informiert worden seien. Ausschüttungen wären im Moment nicht möglich. Ferner sei in dem Schreiben berichtet worden, dass man an Finanzierungsmaßnahmen arbeite. Da die Banken vermutlich nicht bereit sind, dem Schiffsfonds weiteres Geld zu leihen, ist davon auszugehen, dass der Fonds in Kürze von den Anlegern einen Nachschuss einfordern wird. Gelingt eine Lösung des Liquiditätsproblems nicht auf diese Weise, werden auch die Schiffe im Shipping Select 25 Insolvenz anmelden müssen bzw. notverkauft werden. Den Anlegern drohen erhebliche Verluste, die bis zum Totalverlust ihrer Einlagen führen können.

Aufklärung über Wechselkursrisiken und Rolle von Gründungsgesellschafterin?

Eines der Ursachen für die finanzielle Schieflage des „Shipping Select 25“ ist das Wechselkursrisiko. Der Anteil des japanischen Yen in den Krediten des Fonds sollte laut Emissionsprospekt bei 25 % liegen; der Anteil läge wegen der Aufwertung der japanischen Währung mittlerweile aber bei über 60 %, so das manager magazin. Das eigentliche Risiko bestünde nun darin, dass Kreditvertragsklauseln mit den Banken gebrochen worden seien, was den Kredit gebenden Banken erlaube, dem Fonds Sondertilgungszahlungen abzuverlangen. Das Emissionshaus HCI entgegnete dem manager magazin gegenüber, dass man bisher immer eine Lösung mit den Banken gefunden hätte.

Probleme gab es aber bereits bei der Platzierung des Fonds. So sollen nach Informationen des manager magazins zwei der vier Fondsschiffe bereits 6 Jahre lang im Betrieb der Reederei Vogemann gewesen sein, die eine der Gründungsgesellschafterinnen des „Shipping Select 25“ ist. Im Emissionsprospekt sei zwar eine Verflechtung mit der Gesellschaft, die die zwei Schiffe an den Fonds verkauft hatte, angesprochen gewesen, nicht jedoch, dass die Reederei Vogemann die Schiffe selbst sechs Jahre lang genutzt hatte. Zu prüfen wäre also, ob die Reederei Vogemann die Schiffe nicht eigentlich an sich selbst verkauft hat.

Gute Chancen für Anleger bei Nichtaufklärung im Beratungsgespräch

Anleger des „HCI Shipping Select 25“ müssen nicht bis zu einer Insolvenz des Fonds warten, um möglicherweise einen Teil ihres Geldes zurück zu erlangen. Sofern sie im Beratungsgespräch von den Vermittlern nicht über Provisionen informiert wurden, die diese kassiert haben, können Sie schon jetzt Schadenersatz fordern. Auch bankungebundene Anlageberater und -vermittler müssen über den Erhalt von Provisionen aufklären, wenn die Grenze von 15% überschritten wird. Mit der Aufklärung über Provisionen soll gewährleistet werden, dass der Anleger einen möglichen Interessenkonflikt erkennt. Außerdem hätte der Berater und Vermittler auch über die hohen Nebenkosten (sogenannte Weichkosten) aufklären müssen, die bei Schiffsfonds häufig sind. Mit Weichkosten sind alle Kosten gemeint, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, also für den Fonds selbst nicht wertschaffend sind. Auch über bestimmte Risiken wie das Wechselkursrisiko bis hin zum Totalverlustrisiko hätten Sie aufgeklärt werden müssen. Die Nichtaufklärung über Provisionen, Risiken und/ oder Weichkosten stellt eine Pflichtverletzung dar, durch die Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler bzw. dessen Vertriebsgesellschaft begründet sind. Daneben könnten gegenüber der Gründungsgesellschafterin Reederei Vogemann Ansprüche in Betracht kommen, wenn die unzureichende Aufklärung im Zusammenhang mit dem Schiffsverkauf an den Fonds eine Pflichtverletzung gegenüber den später dazu gestoßenen Anlegern darstellen würde.

Anleger können aussteigen und bereits gezahltes Geld zurück fordern

Nach erfolgreicher Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche erhalten die geschädigten Anleger ihre Einlage samt Agio zurück. Sie sollten nicht abwarten, bis Sie die Aufforderung erhalten, zusätzliches Geld in den Fonds einzuzahlen. Stattdessen sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht beraten lassen. Wir prüfen für Sie mögliche Schadenersatzansprüche, sowie Erfolgsaussichten und Kosten einer notfalls auch klageweisen Geltendmachung Ihrer Rechte.

Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Geschlossene Schiffsfonds im Fokus

Im Portfolio von geschlossenen Fonds befinden sich häufig auch sog. geschlossene Schiffsfonds.
Dieses Anlagesegment hat seine Ursprünge im Deutschland der siebziger Jahre. Damals mit dem Hauptziel, möglichst hohe Steuereinsparungen zu generieren. Diese Zielsetzung hat sich bis heute hin zu einer renditeorientierten Anlage verschoben, weil sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.

Was sind geschlossene Schiffsbeteiligungen?

Schiffsbeteiligungen sind in den meisten Fällen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft strukturiert. Als Handelswährung dient wie bei den meisten gängigen Handelswaren der US-Dollar. Bei einer Zeichnung eines Schiffsfonds in Euro ist das Investment trotzdem i.d.R. als dollarbasiert anzusehen. Durch die Beteiligung als Kommanditist an einer Schiffsbeteiligung wird der Privatanleger also direkt zum (Mit-) Unternehmer und partizipiert somit ab dem Tag seines Beitritts von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Schiff.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für das Gelingen des Schiffsfond sind somit der Einkaufspreis des Schiffes oder der Schiffe, die Dauer sowie die Konditionen der meist zu Beginn fest abgeschlossenen Charterverträge, die Kosten des laufenden Betriebes sowie die Auslastung und schlussendlich der Verkaufserlös bei Ablauf des Schiffsfonds.
Das eingesetzte Kapital der Anleger wird für den Bau bzw. Erwerb der Schiffe verwendet. Der Ertrag für den einzelnen Anleger soll in einer nachgeschalteten Nutzungsphase der Schiffe erwirtschaftet werden.

Welche Schiffsfonds - Anlageformen gibt es?

Der Anleger kann in verschiedene Formen des Schiffsverkehrs investieren. Am gängigsten sind hier sog. Containerschiffe. Dabei handelt es sich um kleinere Zubringer die zwischen 500 TEU und 8.000 TEU transportieren können.
Aber auch Tanker waren lange Zeit im Visier der Anleger. Insbesondere als die alten Einhüllentanker durch zeitgemäße Doppelhüllentanker ersetzt werden mussten.
Bulker hingegen sind Massengutschiffe die trockene Massengüter befördern.

Der Schiffsfonds als Geldanlage


Das angesparte Geld kann auf verschiedene Weisen angelegt werden. Neben dem Kauf von Aktien oder Gold besteht u.a. die Möglichkeit der Beteiligung an einem Fonds und im spe-zielleren an einem Schiffsfonds. Ein sog. Schiffsfond investiert das eingesammelte Kapital in den Bau und/oder Erwerb von Seeschiffen. Schiffsfonds stellen grundsätzlich eine GmbH  & CO. KG dar, wobei die Geschäftsführung grundsätzlich der GmbH zusteht und die Anleger sich regelmäßig als Kommanditisten beteiligen. Im Optimalfall erwartet die Anleger nach einer längerfristigen Zeit eine hohe Gewinnausschüttung durch laufende Chartereinnahmen und  dem Verkauf des Schiffes nach Beendigung der Laufzeit des Schiffsfonds.

Schiffsfonds als Steuersparmodell:

Wie sich gezeigt hat, stimmen diese Parameter häufig nicht mit der versprochenen, prospektierten Rendite überein. Ein zu hoher Kaufpreis, Fehler in der Berechnung der laufenden Kosten usw.
Neben den hohen Renditen wird vielen Anlegern der Erwerb zudem als sog. Steuersparmodell vermittelt. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll die Tonnagesteuer zu einer erheblichen Vergünstigung des zu versteuernden Einkommens führen.
Wie uns die jüngste Vergangenheit jedoch zeigte, gelten solche Anpreisungen jedoch nur, wenn die wachstumsorientierte Entwicklung der Weltwirtschaft anhält. Bei stagnierender oder rückläufiger Weltwirtschaft können und konnten die Versprechungen nicht mehr eingehalten werden. Die aktuellen Charterzahlen belegen diese Entwicklung.

Risiken, insbesondere
Insolvenz und Pleite

Zu beachten ist indes, dass Schiffsfonds sog. geschlossene Fonds darstellen und somit zum grauen Kapitalmarkt angehören. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass er nicht der staatli-chen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Ein Beitritt in einen geschlossenen Fonds hat somit zur Folge, dass der Anleger eine unternehmerische Stellung zuteilwird. Er profitiert nicht nur, sondern trägt auch in einem nicht unerheblichen Teil die Risiken der Gesellschaft. Derartige Risiken stellen u.a. die Reduzierung bzw. Einstellung der Gewinnausschüttungen, der Totalverlust der gesamten Einlage und die Insolvenz der Gesellschaft dar. Auch fordern die Fondsgesellschaften in finanziellen Engpässen die ausgezahlten Ausschüt-tungen zurück, um neues Kapital in die Gesellschaft einfließen zu lassen.
Die größten Risiken bestehen für Anleger vor allem beim Einkaufspreis des Schiffes und dessen Ablieferung. Auch die für die Nutzungsphase geschlossenen Charterverträge stellen ein unüberschaubares Problem dar.

Schiffsfonds und Nachschusszahlungen im Sanierungsfall:

Etliche Anleger haben daher seit Zeichnung der Anlage keine Gewinne erhalten und nicht selten steuert der Fonds auf eine Insolvenz zu. Die Gesellschaften versuchen diese zumeist noch durch Nachschusszahlungen zu verhindern. Oft fordern die Emissionshäuer ihre Zeichner auch zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf.

Die Anleger erfahren in diesem Zeitpunkt allzu oft das erste Mal von solchen Pflichten. Welche genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Beteiligung gelten wurde nie bzw. nur am Rande erwähnt.
Als Anleger beteiligen sie sich mit Eigenkapital an der Gesellschaft. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Sie nehmen an dem wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft teil.

BGH: gewinnunabhängige Ausschüttungen können nur zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt ist.

Im März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht ohne weiteres zurückverlangt werden können (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Dies sei nach Auffassung des BGH nur dann möglich, wenn die Rückforderung der Ausschüttungen eindeutig und verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sei.

Ansprüche der Anleger gegen Banken und Schiffsfonds

Sie als Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie Ihre Investition in den Schiffsfonds einfach verloren geht. Vielmehr haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, welche Ihnen zum Einstieg in den Fonds geraten hat, wegen Falschberatung geltend zu machen. Überdies müssen Sie die Rückforderung der bereits ausgezahlten Gewinnausschüttungen durch die Gesellschaft nicht dulden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof schon regelmäßig entschieden, dass eine solche Rückforderung unberechtigt ist. Eine Durch-sicht bzw. Überprüfung des Gesellschaftsvertrages durch einen Fachanwalt ist dabei regelmäßig ratsam.

Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen:

Hier finden Sie eine Übersicht zu Urteilen des BGH, der Oberlandesgerichte und Landgerichte zu Rückabwicklung, Schadenersatz und Nachschusspllichten bei Schiffsfondsbeteiligungen. 

Schiffsfonds gezeichnet? Was können wir für Sie tun?

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Anlegern solcher gescheiterten Schiffsfonds. Erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu finden. Gerne beraten wir sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Dazu werden wir zunächst ihren Anlagevertrag prüfen, um die genaue Art der Beteiligung zu ermitteln. In einem zweiten Schritt das dem Verkauf zugrundeliegende Verkaufsgespräch analysiert. Denn nur, wenn sie über die konkreten Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden erfolgte die Beratung anlagegerecht.
Dazu gehört auch, dass zugrundeliegende Prospekt auf etwaige Fehler zu überprüfen. Hierbei insbesondere, alle darin aufgeführten Kosten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Schließlich werden wir auch ihren Anlagehorizont ermitteln. Sollte ihnen z.B. die Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen worden sein, ist eine Falschberatung naheliegend. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligungsform ist diese nämlich für diesen Zweck gänzlich ungeeignet.
Ihnen zustehende Ansprüche können dabei grundsätzlich gegen den Berater/Vermittler; die Gesellschaft und/oder die finanzierende Bank gerichtet werden

Aus diesem Grund sollte jeder Anleger spätestens, wenn Auszahlungen ausbleiben bzw. Nachschüsse gefordert werden die zugrundeliegenden Verträge durch einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.


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