HCI Shipping Select 25: Anlegern droht Nachzahlung
Schiffsfonds: Shipping Select XXV
Nach Presseberichten befindet sich auch der HCI Shipping Select XXV in einer finanziellen Schieflage. Anleger müssen nun mit einer Nachzahlung rechnen. Bei den Schwesterfonds HCI Shipping Select XXVI und HCI Shipping Select XXVIII mussten bereits mehrere Schiffe Insolvenz anmelden.
Beim „Shipping Select 25“ handelt es sich um einen Dachfonds, der in vier Massengutfrachter, auch Panamax-Bulker genannt, investiert hat. Anleger haben sich mit circa 48 Millionen Euro beteiligt. Zusätzlich wurden rund 90 Millionen Euro über ein Bankdarlehen fremdfinanziert.
Anlegern droht Totalverlust
Das manager magazin hatte am 2. Februar 2012 berichtet, dass die Anleger in einem Rundschreiben der HCI Treuhand GmbH über einen Liquiditätsengpass des „HCI Shipping Select 25“ informiert worden seien. Ausschüttungen wären im Moment nicht möglich. Ferner sei in dem Schreiben berichtet worden, dass man an Finanzierungsmaßnahmen arbeite. Da die Banken vermutlich nicht bereit sind, dem Schiffsfonds weiteres Geld zu leihen, ist davon auszugehen, dass der Fonds in Kürze von den Anlegern einen Nachschuss einfordern wird. Gelingt eine Lösung des Liquiditätsproblems nicht auf diese Weise, werden auch die Schiffe im Shipping Select 25 Insolvenz anmelden müssen bzw. notverkauft werden. Den Anlegern drohen erhebliche Verluste, die bis zum Totalverlust ihrer Einlagen führen können.
Aufklärung über Wechselkursrisiken und Rolle von Gründungsgesellschafterin?
Eines der Ursachen für die finanzielle Schieflage des „Shipping Select 25“ ist das Wechselkursrisiko. Der Anteil des japanischen Yen in den Krediten des Fonds sollte laut Emissionsprospekt bei 25 % liegen; der Anteil läge wegen der Aufwertung der japanischen Währung mittlerweile aber bei über 60 %, so das manager magazin. Das eigentliche Risiko bestünde nun darin, dass Kreditvertragsklauseln mit den Banken gebrochen worden seien, was den Kredit gebenden Banken erlaube, dem Fonds Sondertilgungszahlungen abzuverlangen. Das Emissionshaus HCI entgegnete dem manager magazin gegenüber, dass man bisher immer eine Lösung mit den Banken gefunden hätte.
Probleme gab es aber bereits bei der Platzierung des Fonds. So sollen nach Informationen des manager magazins zwei der vier Fondsschiffe bereits 6 Jahre lang im Betrieb der Reederei Vogemann gewesen sein, die eine der Gründungsgesellschafterinnen des „Shipping Select 25“ ist. Im Emissionsprospekt sei zwar eine Verflechtung mit der Gesellschaft, die die zwei Schiffe an den Fonds verkauft hatte, angesprochen gewesen, nicht jedoch, dass die Reederei Vogemann die Schiffe selbst sechs Jahre lang genutzt hatte. Zu prüfen wäre also, ob die Reederei Vogemann die Schiffe nicht eigentlich an sich selbst verkauft hat.
Gute Chancen für Anleger bei Nichtaufklärung im Beratungsgespräch
Anleger des „HCI Shipping Select 25“ müssen nicht bis zu einer Insolvenz des Fonds warten, um möglicherweise einen Teil ihres Geldes zurück zu erlangen. Sofern sie im Beratungsgespräch von den Vermittlern nicht über Provisionen informiert wurden, die diese kassiert haben, können Sie schon jetzt Schadenersatz fordern. Auch bankungebundene Anlageberater und -vermittler müssen über den Erhalt von Provisionen aufklären, wenn die Grenze von 15% überschritten wird. Mit der Aufklärung über Provisionen soll gewährleistet werden, dass der Anleger einen möglichen Interessenkonflikt erkennt. Außerdem hätte der Berater und Vermittler auch über die hohen Nebenkosten (sogenannte Weichkosten) aufklären müssen, die bei Schiffsfonds häufig sind. Mit Weichkosten sind alle Kosten gemeint, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, also für den Fonds selbst nicht wertschaffend sind. Auch über bestimmte Risiken wie das Wechselkursrisiko bis hin zum Totalverlustrisiko hätten Sie aufgeklärt werden müssen. Die Nichtaufklärung über Provisionen, Risiken und/ oder Weichkosten stellt eine Pflichtverletzung dar, durch die Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler bzw. dessen Vertriebsgesellschaft begründet sind. Daneben könnten gegenüber der Gründungsgesellschafterin Reederei Vogemann Ansprüche in Betracht kommen, wenn die unzureichende Aufklärung im Zusammenhang mit dem Schiffsverkauf an den Fonds eine Pflichtverletzung gegenüber den später dazu gestoßenen Anlegern darstellen würde.
Anleger können aussteigen und bereits gezahltes Geld zurück fordern
Nach erfolgreicher Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche erhalten die geschädigten Anleger ihre Einlage samt Agio zurück. Sie sollten nicht abwarten, bis Sie die Aufforderung erhalten, zusätzliches Geld in den Fonds einzuzahlen. Stattdessen sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht beraten lassen. Wir prüfen für Sie mögliche Schadenersatzansprüche, sowie Erfolgsaussichten und Kosten einer notfalls auch klageweisen Geltendmachung Ihrer Rechte.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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