HCI MS HR Indication eröffnet Insolvenz in Eigenverantwortung

Am Amtsgericht Reinbek ist nun über den Schiffsfonds HCI MS HR Indication (ehemals MS Beluga Indication) das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet worden(Az.: 8 IN 34/14).
Nachdem 2004 noch große Ausschüttungen an die Anleger gezahlt wurden, sind diese inzwischen aufgrund der Schiffahrtskrise komplett versiegt. Nun drohen den Anlegern große Verluste.
Folgen für Anleger
Die Anleger der HCI MS HR Indication sollten nun ihre Forderungen anmelden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können sich aus Falschberatung ergeben. Schiffonds wurden in der Vergangenheit oft als renditestarke Anlagen gepriesen, die zur Altersvorsorge optimal geeignet sind. Jedoch erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen, die verschiedene Risiken bis hin zum Totalverlust ihrer Anlage bergen.
Wenn diese Risiken im Vermittlungsgespräch nicht eindeutig angesprochen und dem Anleger erklärt werden, können sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben. Da solche Schadensersatzansprüche absolut nach 10 Jahren verjähren, sollten betroffene Anleger nicht lange zögern.
Justus rät: Betroffene Anleger sollten sich aufgrund des Risikos der Verjährung schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die kostenfreie Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Hier können Sie gleich ihren Zeichnungsschein oder Vertrag mit hochladen. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Foto : ©PublicCo/pixabay.de
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56