ConRendit Fonds in der Schieflage
Die wachsene Weltwirtschaft ließ die Container Fonds als vermeintliche siche-re Anlage erscheinen. Doch die 2008 einsetzende Weltwirtschaftskrise ließ den Bedarf an Containern und Containerschiffen schlagartig sinken. Der Con-Rendit Fonds schütten nur noch unregelmäßig aus.
ConRendit
Die ConRendit Unternehmensgruppe ist ein Emissionshaus, das auf geschlossene Container-fonds bzw. Transportmittelfonds spezialisiert ist. Das Emissionshaus hat bereits 29 Fonds platziert.
Krise der Schifffonds
Viele Fonds der Unternehmensgruppe weisen Probleme auf. Vor allem werden die prognostitzierten Ausschütztungen verkürzt und erfolgen unregelmäßig. Der Containermarkt ist seit der Weltwirtschaftskrise schwierig. Ein großes Problem ist zudem die Überproduktion der Con-tainer, die die Mietpreise auf einigen Strecken sinken ließ. Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlagen. Unter bestimmten Bedingungen müssen Anleger zudem befürchten Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Ansprüche der Anleger
Den Anlegern können jedoch Ansprüche zustehen, die den Totalverlust ihrer Investition verhindern. Ein Anlageberater muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die An-eger genau über etwaige Risiken des Anlageproduktes aufklären. Wenn er dies unterlässt haftet er auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Anlegern, die nicht über die hohen Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schifffonds aufgeklärt wurden, steht somit ein Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater wegen Falschberatung zu.
Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darüber aufklären, welche Rückvergütungen das Kreditinstitut für die Vermittlung des Anlageprodukts erhält. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen nicht bankgebundene Berater ihre Kunden dann ausdrücklich über verdeckte Provisionen informieren, wenn der Anteil dieser an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Bei Verstoß gegen diese Grundsätze steht den Anlegern ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zu.
Justus rät:
Betroffene Anleger sollten sich nicht mit der Situation abfinden, sondern rechtzeitig vor Verjährung ihrer Ansprüche einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin