FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay – MS Sunset Bay GmbH & Co. Containerschiff KG – Rückforderung von Ausschüttungen – zu recht?
Schifffonds
Anleger des vom Fondshaus Hamburg aufgestellten FHH Fonds 27 werden vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert.
FHH Fonds Nr. 27
Die beiden Vollcontainerschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay wurden 2004 vom Fondshaus Hamburg mit einem Investitionsvolumen von etwa 45 Mio. EUR am Markt platziert. Anleger investierten in die Gesellschaft dabei Eigenkapital in Höhe von 12 Mio. EUR.
Der nunmehr insolvente Fonds (AG Hamburg, Az. 67b IN 211/12) geriet bereits 2010 in beträchtliche finanzielle Schwierigkeiten. So wurde eine Tilgungsvereinbarung über zwei Jahre getroffen, mit der die Anleger auf ihre Ausschüttungen verzichteten. Die Gesellschaft musste trotz dieser Vereinbarung in 2012 Insolvenz anmelden. Um die Forderungen gegen den Fonds zu bedienen, wurden die beiden Containerschiffe verkauft. Dabei konnte aber nicht der nötige Erlös erzielt werden, um alle Forderungen zu tilgen. Aufgrund dessen versucht der Insolvenzverwalter, die Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zu bewegen.
Rückzahlungsanspruch
Dem Insolvenzverwalter steht auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11) grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch gegen die Anleger hinsichtlich erhaltener Ausschüttungen zu, wenn diese die Haftquote gemindert haben. Ein Rückzahlungsanspruch ist aber nicht in jedem Fall berechtigt.
Anleger sollten deswegen nicht ungeprüft der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters folgen. So können eigene Schadensersatzansprüche, z.B. wegen Falschberatung oder des Verschweigens von Provisionen (Kick-backs), dem Insolvenzverwalter entgegen gehalten werden. Lassen Sie sich deswegen unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und ihre Ansprüche prüfen.
Justus rät:
Neben den Ansprüchen zur Abwehr der Forderung des Insolvenzverwalters können sich ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen den Berater, beratende Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds ergeben. Anleger sollten dabei jedoch unbedingt die Verjährungsfristen beachten!
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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