Medienfonds VIP 4
2004 zeichneten fast 5.000 Anleger den Medienfonds VIP 4. Der größte Teil der Anlegergel-der wurden jedoch als sog. Schuldübernahmeentgelt an die UniCredit Bank AG überwiesen. Auf die Anleger kam hierdurch neben Steuerschäden auch hohe Verlust ihrer Einlagen zu. Dies führte zu einer Klagewelle in Deutschland seit 2006.

Das Urteil
Laut Presseberichten hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm dem Anspruch eine Anlegers des Medienfonds VIP 4 auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung stattgegeben (Urteil vom 23.07.2013 – Az. 34 U 53/10-). Der Kläger wurde im Rahmen einer Anlageberatung durch eine Bank fehlerhaft aufgeklärt, da ein fehlerhafter Prospekt verwendet wurde. Das Prospekt stellte die möglichen Risiken nicht deutlich dar und enthielt zudem falsche Prognosen über die zukünftige Fondsentwicklung.
OLG München stellt fehlerhaften Prospekt des Medienfonds VIP 4 fest
Der Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) München erlies für Anleger des Medienfonds VIP 4 einen positiven Musterentscheid (Geschäftszeichen: Kap 1/07). In diesem wurde ebenfalls festgestellt, dass der Verkaufsprospekt des Medienfonds zum Teil unrichtig, unvollständig und irreführend ist. Laut der Ergebnisse des Münchner OLG wurden nur 20 Prozent des Anlegerkapitals in die Filmproduktion investiert. Die restlichen 80 Prozent waren Bankeinlagen. Weiter stellten die Münchner Richter wie das OLG Hamm fest, dass Investment-Risiken im Verkaufsprospekt verharmlost wurden und dass die Prognoserechnung bezüglich der Gewinnerwartungen fehlerhaft war. Der Musterbescheid bestätigt die Haftung durch den Fondsinitiator und die UniCreditbank für die Fehler im Verkaufsprospekt.
Justus rät:
Anleger der Medienfonds VIP 2,3,4 sollten aufgrund der hohen Verluste dringend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufsuchen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Aufgrund der Urteile bestehen sehr gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die Banken durchzusetzen, soweit diese nich schon im Einzelfall verjährt sind.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin