Lloyd Fonds LF 54 insolvent
MS ,,TATIANA SCHULTE” hat als zweites Fondschiff des Lloyd Fonds LF 54 ,,Premium Ship Select” den Insolvensantrag gestellt. Erst im Juni letztes Jahres ging das MS ,,LAURA SCHULTE” insolvent. Nun droht den Anlegern ein Totalverlust!
Lloyd Fonds AG:
Die Hamburger Lloyd Fonds AG bieten Anlegern geschlossene Fondsbeteiligungen an zwei unterschiedlich großen Vollcontainerschiffen an. Ca. 50. 000 Anleger sollen bisher Beteiligungen der Lloyd Fond AG erworben haben. Das Gesamtinvestitionsvolumen der MS „Tatiana Schulte“ setzt sich aus Anlegerkapital, Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) und sog. Initiatorenbeteiligung zusammen. Das meiste Kapital bezieht die Gesellschaft aus Bankkrediten.
Anlegern der Lloyd Fonds droht Totalverlußt und Rückzahlung der Ausschüttungen:
Den Anlegern droht nicht nur der Totalverlust ihrer bisherigen Einlagen, sondern auch, dass der Insolvensverwalter Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen fordert. Dies erscheint sehr wahrscheinlich, da voraussichtlich der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite zu decken. Die offenen Bankkredite müssten dann über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen der Anleger abgelöst werden.
Was können geschädigte Anleger tun?
In vielen Fällen könnten Beratungsfehler vorliegen, die einen Anspruch zum Schadensersatz und vollständige Rückabwicklung geben. Die Berater sind nach der Rechtsprechung des BGH dazu verpflichtet, die Anleger vollumfänglich über Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligungsform aufzuklären. Oft behaupten Berater, dass es sich bei Schifffondsbeteiligungen um sichere Kapitalanlagen handelt, die zur Altersvorsorge geeignet sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Anleger i.d.R Kommanditisten werden und somit unternehmerisch haften. Des Weiteren werden die Anleger oft nicht darüber aufgeklärt, dass Ausschüttungen teilweise aus den liquiden Mittel und nicht aus den Gewinnen stammen.
Zudem müssen die Berater ihren Kunden offenlegen, ob sie durch die Vermittlung der Beteiligung eine Rückvergütung (oder auch Kick-Back) erhalten haben. Die unterblieben Offenlegung einer verdeckten Provision an den Berater gibt den Anleger in de Regel bereits einen Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch.
Justus rät:
Geschädigte Anleger sollten unbedingt rechtzeitig vor Verjährung ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56