LG Berlin: weiterer Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank erfolgreich

Fahrzeugführer eines Dieselkraftfahrzeugs leiden zunehmend unter den Wertverlusten und Fahrverboten die Ihnen durch den Abgasskandal nun drohen. Eine Möglichkeit der Rettung besteht in dem Widerruf der Autofinanzierung. Dies hat nun auch das Landgericht Berlin als zulässig erklärt.

LG Berlin: weiterer Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank erfolgreich
LG Berlin erklärt Widerruf einer Finanzierung der Mercedes Benz Bank für wirksam

Vorangegangenes Urteil vom Landgericht Stuttgart 

Schon am 21. August 2018 hatte das LG Stuttgart die Mercedes Benz Bank mit Urteil zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs nach Widerruf der Autofinanzierung (Az.: 25 O 73/18). Dabei hielt das Gericht die Angaben zu den Zinszahlungen für den Verbraucher irreführend und an sich widersprüchlich. Dies hätte laut dem Gericht zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung falsch und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich sei.

Voraussetzung eines Widerrufs

Um die Autofinanzierung wirksam widerrufen zu können ist die Voraussetzung, dass die finanzierende Autobank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat.

Folge eines Widerrufs

Der Widerruf der Autofinanzierung kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Bei Autofinanzierungen liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Somit wird bei Widerruf des Kreditvertrag ebenso der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält im Rückzug seine schon geleisteten Raten zurück.

Nicht geklärt ist die Frage, ob die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer einbehalten darf.

Nun hat auch das Landgericht Berlin am  17. Dezember 2018 (Az.: 38 O 62/18) sich für die Zulässigkeit eines Widerspruchs eines Kreditvertrages von der Mercedes-Benz-Bank ausgesprochen. Hier hatte der Fahrzeugführer (Verbraucher) 2016 ein Dieselfahrzeug gekauft und über einen Kredit bei der Mercedes-Benz-Bank finanziert. Erst im Juli 2017 hatte er den Widerruf der Finanzierung erklärt.

Entscheidung des LG Berlin (Az.: 38 O 62/18)

Das LG Berlin entschied, dass der Widerruf auch rund eineinhalb Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags wirksam erfolgt sei. Die Pflichtangaben des Vertrages des Mercedes-Benz-Bank seien fehlerhaft, da die Bank nicht ordnungsgemäß über die Auszahlungsbedingungen und das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung aufgeklärt hatte. Aufgrund dieser Fehler hätte die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen  und der Widerruf sei immer noch möglich.

Der Autokreditvertrag als “verbundener Vetrag”

Die Besonderheiten bei Autokrediten ist, dass es sich in der Regel um ein  “verbundenes Geschäft” handelt. Dadurch wird nach dem Widerruf des Kreditvertrages auch der damit verbundene Vertrag, also der Kaufvertrag rückabgewickelt. Durch Rückgabe des Fahrzeuges an die Bank kann der Verbraucher seine bereits geleisteten Raten zurückerlangen ohne unter weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag leiden zu müssen.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
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Rücktritt vom Kaufvertrag

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Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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