Nach der Insolvenz der P&R-Container Gesellschaften müssen Anleger hohe finanzielle Verluste befürchten. Jedoch gibt es auch außerhalb des Insolvenzverfahrens noch eine Möglichkeit, wie Anleger zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen können.
Das Landegericht Erfurt hat nun Anlegern Schadensersatzansprüche gegenüber Anlagevermittlern wegen Falschberatung zugesprochen (Az.: 9 O 736/18).
Mit Urteil vom 22. Februar 2019 sprach das LG Erfurt einem P&R-Anleger Schadensersatz in Höhe von rund 120.000 Euro zu, weil er den Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Container-Direktinvestments informiert und damit seine Aufklärungspflichten verletzt habe.

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Erfurt den Anlegern der P&R – Group neue Hoffnung gegeben. Das Gericht hat im Prozess einen P&R-Vermittler auf Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verurteilt.
In dem Fall ging es um das Investitionsgeschäft einem Anleger. Der Investor hat in der Vergangenheit (seit 1993) schon ein Anlagegeschäft getätigt und hat davon Rendite in Höhe von ca. 142. 750 € erzogen. Zwischen 2013 und 2014 hat der Kläger vier weitere Kauf- und Verwaltungsverträge über einen P&R – Vermittler abgeschlossen. Von dem zweiten Geschäft hat er aber nicht profitiert , sondern 120.402,- € in Schaden erlitten.
P&R Anlagevermittler verletzten Aufklärungspflicht
Durch eine Plausibilitätsprüfung hätte dies den Anlagevermittlern schon früher auffallen müssen, weil es beispielsweise keine Mietausfallversicherung gegeben habe und auch im Insolvenzfall ein Ausfall-Risiko bestand. Die Informationen hätten somit einer Richtigstellung durch die Anlagevermittler bedurft. Außerdem hätten die Anlagevermittler über das Totalverlust-Risiko und die bestehende Nachschusspflicht informieren müssen.
Das LG Erfurt in der P&R Sache
Das Gericht hat entschieden, dass die Beraterfirma ihre Pflicht zur Aufklärung schuldhaft verletzt hat. Der Berater hat bei dem Abschluss der vier Verträge auf das Totalverlustrisiko nicht hingewiesen. Da es zwischen einem interessierten Anleger und seinem Berater ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag zustande kommt, muss jeder P&R-Vermittler seine Auskunftspflichten vollständig erfüllen. Es spielt keine Rolle, dass der Anleger selbst den Kontakt zu dem Vermittler aufgenommen hat.
Nach der Meinung der Richter reicht es nicht aus, wenn die Risiken einem Anleger lediglich bei seiner ersten Investition erklärt worden sind. Für jedes Geschäft sollen die Vermittler oder Berater die Lage erneut prüfen und etwaige Gefahren ihrer Kunden hervorheben.
Rund 54.000 Anleger haben ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container investiert, weil es sich scheinbar um eine sichere Geldanlage ohne größere Risiken handele. Diese Sicherheit wurde den Anlegern u. a. auch dadurch suggeriert, dass die Mietzahlungen in den Verträgen als garantiert dargestellt wurden. Spätestens durch die Insolvenz der P&R-Gesellschaften wurde letztendlich jedem klar, dass dies nicht stimmte.
Welche Aufklärungsfehler machen die P&R Container Vermittler ?
Wie das Gericht schon erwähnt hat, sind die folgenden Aufklärungsmängel möglich:
- Keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko
- Keine Aufklärung über Folgekosten aufgrund der Eintümerstellung (beim Ausfall der P&R)
- Keine Aufklärung über die Folgen des Ausfalls der Mieter (Containersversicherung/ neuer Mieter)
- Keine Plausiblitätsprüfung des Prospekts (Garantien der P&R als Grund für die Sicherheit der Anlage)
- Verharmlosung der Risiken.
Tauchen diese Fehler auf, können die Anleger der P&R – Gruppe auf Schadensersatz klagen.
Ersatzansprüche gegen P&R – Vermittler
Das Urteil des LG Erfurt führt zu der Möglichkeit der Anleger, ihre Ansprüche durchzusetzen. Bei der Anlageberatung sind die richtigen und vollständigen Informationen zu erbringen, die für den Anlageentschluss von Bedeutung sind.
Neben den Anlagevermittlern und -beratern können auch die Schadensersatzansprüche gegen den Gründer und andere Verantwortliche der P&R-Gesellschaften geprüft werden.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen P&R-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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