MS Santa Giuliana Offen Reederei GmbH & Co. fordert Ausschüttungen zurück
Die Kommanditgesellschaft MS Santa Giuliana aus dem Hause MPC (MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) geht offenbar in die Offensive und verklagt nun aktiv seine Gesellschafter auf Rückzahlung von Ausschüttungen. Die Gesellschaft fordert 33% der seit dem Jahr 1997 gezahlten Ausschüttungen zurück.
Hintergrund zum Schiffsfonds MS Santa Giuliana
Der im Jahr 1996 aufgelegte Schiffsfonds investierte in das Containerschiff Santa Giuliana knapp 74 Mio. DM und nahm dafür ein Schiffshypothekendarlehen von knapp 46 Mio. DM auf. Diese hohe Darlehenslast und die verschiedenen Marktkrisen, die der Fonds bisher durchlaufen hat, werden nun zum Bumerang.
Ist die Forderung berechtigt?
Nach unserem Dafürhalten bestehen aufgrund der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2015, Az. II ZR 73/11 (bestätigt durch den Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 72/12) hinreichende Aussichten, sich erfolgreich gegen die Forderung des Fonds bzw. dessen Klage zu wehren. Allerdings gilt es zu beachten, dass der in diesem Fall zu beurteilende Gesellschaftsvertrag nicht exakt demjenigen der BGH Entscheidung entspricht. Die Unterschiede liegen im Detail der Formulierung, dass Liquiditätsausschüttungen Darlehen an die Gesellschafter darstellen. Trotz dieser klaren Formulierung halten wir die Regelungen im Gesellschaftsvertrag in ihrer Gesamtheit nicht für ausreichend und sehen einen Rückforderungsanspruch nicht.
Empfehlung
Justus Rechtsanwälte rät allen Betroffenen frühzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen. Sollten Sie zwischenzeitlich eine Klage zugestellt bekommen haben, beachten Sie unbedingt die Notfrist von zwei Wochen seit Zustellung der Klageschrift.
Gern helfen wir Ihnen weiter!
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, gehen Sie bitte einfach auf das Kontaktformular und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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