OLG München bestimmt Musterkläger bei Lloyd Fonds Musterverfahren

Das Oberlandesgericht München bestimmte den Musterkläger im Lloyd Fonds Musterverfahren.
Musterverfahren gegen Deutsche Bank eingeleitet
Die Musterbeklagte ist die Deutsche Bank. Diese beriet die Kunden bezüglich der Anlage in den Lloyd Fonds Schiffsportfolio und vertrieb die Beteiligungen hieran. Allerdings kam es zu großen Verlusten.
Schadensersatzansprüche sollen nun gegen die Deutsche Bank geltend gemacht werden. Diese erstellte mangelhafte Wertpapierprospekte (sog. Emissionsprospekte), welche beispielsweise Fehlinformationen über die Nebenkosten des Fonds (sog. Weichkosten) und über die Risikostreuung beinhaltete.
Lloyd Schiffsfonds: Anmeldefrist im Musterverfahren läuft
Durch die Bestimmung des Musterklägers, beginnt die 6-monatige Frist (bis November 2017) zu laufen, in welcher sich nun die geschädigten Kapitalanleger zu dem Musterverfahren (KapMuG) anmelden können.
Mit Hilfe eines solchen Musterverfahrens wird den Anlegern die Möglichkeit gegeben Schadensersatzansprüche geltend zu machen und hierbei Kosten und Aufwand zu sparen, da es eben einen Musterkläger für sämtliche Anleger gibt.
Beachtet werden sollte unbedingt, dass bereits die 10-jährige Verjährungsfrist gehemmt wurde. Hemmung bedeutet, dass die Frist „auf Eis gelegt wurde“. Nach Ablauf einer Frist können Schadensersatzansprüche etc. nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Ausnahme stellt diese Hemmung dar.
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Justus rät:
Melden Sie sich fehlerfrei und rechtzeitig mit Hilfe eines Anwalts zu dem Musterverfahren an. Dies erspart Ihnen Aufwand und rettet Ihr Geld.
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