Göttinger Gruppe/Securenta AG * Kündigung * Segmentänderung

Zum Ende des Jahres 2005 erhielten viele Anleger, die eine stille Beteiligung bei der Göttinger Gruppe/ Securenta AG abgeschlossen und aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung gekündigt hatten,  Angebote zugesandt, welche auf die Fortsetzung der Gesellschaftsbeteiligung oder eine sogenannte Segmentänderung abzielten.

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Unter Hinweis auf die positive Geschäftsentwicklung der Securenta AG seit dem Jahre 2002 wurde den Anlegern die Fortsetzung ihrer bereits gekündigten Beteiligungen angeboten. Diesem Schreiben wurde regelmäßig ein vom Gesellschafter zu unterzeichnendes Formular über eine Vereinbarung zwischen der Göttinger Gruppe Vermögens-und Finanzholding GmbH & CoKG aA. und der Securenta AG einerseits und dem Gesellschafter andererseits beigefügt.
Inhalt dieses Schreibens war zunächst eine Anfechtungserklärung bezüglich der Kündigung und die Feststellung, dass die Beteiligungsverhältnisse somit mangels wirksamer Kündigung fortbestehen.
Dem Schreiben ließ sich bei genauerem Hinsehen jedoch auch entnehmen, dass die Göttinger Gruppe/ Securenta AG trotz der vermeintlich positiven Jahresabschlüsse wohl nicht nur unerhebliche Liquiditätsengpässe habe. So wurde u.a. angekündigt, dass eine Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens allenfalls in Raten, regelmäßig bis zu 60 Raten, erfolgen könnte. Dies bereits ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die prognostizierte positive Gesellschaftsentwicklung durchaus in Frage zu stellen ist. Vor diesem Hintergrund besehen, muss von einer Unterzeichnung dieser Vereinbarung grundsätzlich abgeraten werden
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In anderen Fällen wurde den Anlegern, die eine sogenannte Secu-Rente oder einen Pensions-Spar-Plan (PSP) abgeschlossen haben, eine “Segment-Änderung” vorgeschlagen, wonach das Geld des Anlegers, unter Hinweis auf eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, danach in einer anderen Beteiligungsgesellschaft aus dem Firmengeflecht der Göttinger Gruppe angelegt werden sollte.
Dies legt die Vermutung nahe, dass es der Gesellschaft vor dem Hintergrund des Neuabschlusses eines Beteiligungsvertrages, vor allem darum geht, den Anlegern etwaige rechtliche Einwände im Rahmen des bestehenden oder gekündigten Beteiligungsverhältnisses abzuschneiden.
Für Anleger, die den neuen Beteiligungsvertrag bereits abgeschlossen haben sollten, besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu widerrufen.

Lesen Sie hier weiter zur Göttinger Gruppe/Securenta AG

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Achtung:  Kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht Ende 2011 für alle Anleger, die vor 2002 gezeichnet haben. 
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung von Altfällen zum 31.12.2011


Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.

Im Sommer 2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind - zumindest auf dem Papier - mittellos.

Nunmehr versenden wieder Anlegerschutzvereine Anwaltsrundschreiben an alle Anlager der insolventen Göttinger Gruppe / Securenta AG und behaupten Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies nachdem dieselben Kanzleien nach Presseberichten schon mit teuren "Massenklagen" gegen die Vorstände gescheitert sind.

JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Ansprüche einzelfallbezogen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen und sich schriftlich das Prozesskostenrisiko für eine Klage mitteilen, bevor Sie eine Vollmacht oder Mitgliedschaft unterschreiben.