Göttinger Gruppe und Securenta AG stellen Insolvenzantrag

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. 

JUSTUS Rechtsanwälte eröffnen einen Rechtsverfolgungspool Göttinger Gruppe

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, Göttinger gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co.KG auf Aktien und die Göttinger Gruppe Beteiligungs GmbH haben Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt:

Berlin/Göttingen: Bereits am Donnerstag dem 7.06.2007 war es soweit. Die Securenta AG sowie weitere Gesellschaften der Göttinger Gruppe stellten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg in Berlin. Dies ist zuständig, da der Konzern seinen Hauptsitz kürzlich in die Pacelliallee 19-21 in 14195 Berlin verlegt hatte. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde durch Beschluss des AG Charlottenburg vom 8.06.2007, 13.15 Uhr der Rechtsanwalt Rolf Rattunde bestellt.

Nur wenige Tage zuvor ist noch auf Antrag eines Anlegers ein Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht Göttingen eingegangen und ein Hamburger Notar als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Nach Informationen der Kanzlei Justus sind in der Vergangenheit schon öfter Insolvenzanträge von Anlegern gestellt worden, die Eröffnung des Verfahrens in Göttingen aber immer durch rechtzeitige Zahlung auf den Schuldtitel verhindert worden.

Ob ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird hängt nun davon ab, ob der vorläufige Insolvenzverwalter ausreichend Masse ( Betriebsvermögen ) feststellt um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ferner könnte die Göttinger Gruppe die Eröffnung auch noch durch Zahlung der titulierten Forderungen verhindern.

Verliert der Anleger nun seine Ansprüche und was sollte tun?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des wohl zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg/Berlin gehen gemäß § 80 die Verwaltungs- und Verfügungsrechte über das Vermögen der Göttinger Gruppe auf den Insolvenzverwalter über. Alle Forderungen der Anleger und sonstigen Gläubiger müssen dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist zur Insolvenztabelle angemeldet werden; eventuell noch laufende Klagen werden gem. § 240 ZPO unterbrochen und müssen nach Bestreiten umgestellt werden auf Feststellung zur Insolvenztabelle.

Nach Feststellung der Höhe des gesamten Konzernvermögens, einschließlich Immobilien, Anlagevermögen, offener Forderungen, etc. wird dann eine Quote für jeden Gläubiger gebildet, vorausgesetzt seine Forderung ist festgestellt worden. Auch wenn die Quote erfahrungsgemäß nur einen Bruchteil der angemeldeten Forderung ergibt, so sollten Anleger ihre Forderungen durchaus anmelden.

Gegen wen können Anleger ihre Schadenersatzansprüche noch richten?

Im Falle der nicht oder nicht ausreichend durchgeführten Aufklärung über die bestehenden Risiken der stillen atypischen Gesellschaftsbeteiligung durch den Vermittler haftet auch dieser für den entstandenen Schaden in Höhe der gezahlten Einlagen.

Auch können Schadenersatzansprüche direkt gegen die Vorstände der Göttinger Gruppe und Securenta AG bestehen, da diese bei Vorliegen deliktischer Handlungen ( wie Anlagebetrug, Insolvenzverschleppung, etc. ) dem Anleger persönlich haften.

Ferner prüfen wir das bestehen von Entschädigungsansprüchen, sowie Staatshaftungsansprüchen.

Rechtsverfolgungspool Göttinger Gruppe:

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater vertritt mehrere hundert geschädigter Anleger der Göttinger Gruppe.

Aus Anlass der Insolvenzanträge hat die Kanzlei einen Rechtsverfolgungspool für Anleger gegründet. Zweck des Pools ist die Bündelung und optimale Vertretung der Anlegerinteressen gegenüber dem Insolvenzverwalter, bei Gläubigerversammlungen, Entschädigungsinstituten, Vorständen und Vermittlern. Ferner sollen bestehende Ansprüche kostengünstiger geprüft und geltend gemacht werden.

Anleger, die sich dem Rechtsverfolgungspool anschließen möchten, werden gebeten, das Formular für Kapitalanleger auszudrucken und ausgefüllt zusammen mit den Zeichnungsscheinen und wesentlichen Unterlagen einzusenden.  Gern können Sie sich auch einfach telefonisch über den Rechtsverfolgungspool informieren.

 

Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
    

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Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung von Altfällen zum 31.12.2011


Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.

Im Sommer 2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind - zumindest auf dem Papier - mittellos.

Nunmehr versenden wieder Anlegerschutzvereine Anwaltsrundschreiben an alle Anlager der insolventen Göttinger Gruppe / Securenta AG und behaupten Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies nachdem dieselben Kanzleien nach Presseberichten schon mit teuren "Massenklagen" gegen die Vorstände gescheitert sind.

JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Ansprüche einzelfallbezogen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen und sich schriftlich das Prozesskostenrisiko für eine Klage mitteilen, bevor Sie eine Vollmacht oder Mitgliedschaft unterschreiben.