Göttinger Gruppe * Securenta * Verjährung

Göttinger Gruppe * Securenta AG * Keine Verjährung der Ansprüche tausender Anleger

Das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig ( Urteil vom 30.11.2005 – Az: 3 U21/03 ) hat Licht in die umstritten Frage gebracht, ob Schadenersatzansprüche der Anleger verjährt seien oder nicht.

Das OLG verurteilte die Securenta AG zur Zahlung von 42.182 EUR an einen Anleger und stellte dabei fest, dass die Ansprüche entgegen der Verjährungsregel des § 195 BGB noch nicht verjährt sind. Entgegen der Ansicht der Göttinger Gruppe und vieler Finanzdienstleister kommt es für die Verjährung sogenannter „Altansprüche“, also Verträge die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, nicht auf die Zeichnung sondern auf die Kenntnis der Aufklärungspflichtverletzung an.

Diese Kenntnis des Anlegers liegt aber erst nach Veröffentlichung der einschlägigen Entscheidungen des BGH vom 21.03.2005 und 25.07.2005 vor, so dass die Ansprüche noch geltend gemacht werden können und erst 2008 verjähren.

Tausende von Anleger bei der Göttinger Gruppe sowie der Securenta AG können daher aufatmen und die Rückforderung auch der vor dem 01.01.2002 gezeichneten Einlage geltend machen.

Zur einzelfallabhängigen Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruches sollten sie einen im Anlagerecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. Hierzu reicht die Zusendung der Zeichnungsscheine und des wesentlichen Schriftverkehrs sowie ggf. die Police einer Rechtsschutzversicherung aus. Im allgemeinen werden die Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.   

Lesen Sie hier weiter zur Göttinger Gruppe/Securenta AG

Unseren Fragebogen für Kapitalanleger finden Sie hier

Ansprechpartner und Autor:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

 

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Achtung:  Kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht Ende 2011 für alle Anleger, die vor 2002 gezeichnet haben. 
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung von Altfällen zum 31.12.2011


Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.

Im Sommer 2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind - zumindest auf dem Papier - mittellos.

Nunmehr versenden wieder Anlegerschutzvereine Anwaltsrundschreiben an alle Anlager der insolventen Göttinger Gruppe / Securenta AG und behaupten Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies nachdem dieselben Kanzleien nach Presseberichten schon mit teuren "Massenklagen" gegen die Vorstände gescheitert sind.

JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Ansprüche einzelfallbezogen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen und sich schriftlich das Prozesskostenrisiko für eine Klage mitteilen, bevor Sie eine Vollmacht oder Mitgliedschaft unterschreiben.