Anwaltshaftung bei fehlerhaften Mahnanträgen

Eine Vielzahl an Rechtsanwälten hat in Fällen drohender Verjährung lieber das kostengünstigere und schnellere Mahnverfahren eingeleitet, als direkt eine Klage zu veranlassen. An dieser schnellen, einfachen und günstigen Variante der Anspruchssicherung ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden.
Rechtsanwaltshaftung: Mahnbescheid zur Verhinderung der Verjährung?
Wie bei der Durchführung des Klageverfahrens wird durch das Mahnverfahren der Verjährung gehemmt. Doch wurde bereits in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung deutlich, dass dafür gewisse Anforderungen im Mahnantrag zu erfüllen sind, ansonsten droht eine Anwaltshaftung. Jeder Rechtsanwalt sollte gerade bei drohender Verjährung vorab genau prüfen, welche formellen und materiellen Voraussetzungen an das jeweilige Mittel zur Verjährungshemmung geknüpft sind.
Bundesgerichtshof konkretisiert die Anforderungen an den Mahnantrag:
In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (Az.: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR198/14 und 227/14) hat dieser klargestellt, welche Anforderungen der Mahnantrag zur Hemmung der Verjährung erfüllen muss. Diese höchstrichterliche Entscheidung führt dazu, dass viele Mahnanträge der Vergangenheit nicht zur Verjährungshemmung führten und somit Ansprüche verjährten. Soweit unzureichende Mahnanträge durch bevollmächtigte Rechtsanwälte eingeleitet wurden, kommen bei dadurch verjährten Ansprüchen Schadenersatzansprüche der Mandanten in Betracht.
Schadloshaltung für Mandanten und Rechtssuchende
Kapitalanleger deren Ansprüche aufgrund eines unzureichenden Mahnantrags verjährt sind, können Schadensersatzansprüche gegen ihren Rechtsbeistand durchsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der verjährte Anspruch bei einem ordnungsgemäßen Mahnantrag erfolgreich gewesen wäre.
Verjährung nach Schlichtungsantrag, zu später Klage, u.a.
Ähnlich verhält es sich auch bei den Fällen, in denen der Anwalt einen zu unbestimmten Schlichtungsantrag stellt. Ebenso wird oft die Klage zu spät zugestellt, wenn z.B. der Gerichtskostenvorschuss nicht rechtzeitig einbezahlt wird. Auch wenn sonst der Rechtsanwalt nicht auf eine Verjährung hinweist oder die Verjährungsfrist verpasst, sollte man die Anwaltshaftung prüfen lassen.
Anwälte müssen gesetzlich eine Berufshaftpflichtversicherung bis zu einer Mindesthaftungssumme iHv. 250.000,- führen, die in diesen Fällen der Rechtsanwaltshaftung eintritt.
Lesen Sie HIER mehr zur Anwaltshaftung und Schadenersatz bei fehlerhafter anwaltlicher Beratung.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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