Alpha Ship GmbH & Co. KG MS „POSEIDON“ – Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück
Der Fonds MS Poseidon
Anleger am Schiffsfonds MS „Poseidon“ müssen sich schon seit einigen Jahren mit der schlechten Entwicklung des Fonds abgeben. So wurden schon seit dem Jahr 2008 keine Ausschüttungen mehr ausgezahlt. Der stark unter der Wirtschaftskrise leidende Schiffsmarkt konnte sich auch bislang noch nicht richtig erholen. Besonders betroffen ist unter vielen anderen auch die MS „Poseidon“. Nachdem am 02.05.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Alpha Ship GmbH & Co. KG MS „POSEIDON“ eröffnet wurde, folgte mit Beschluss des Amtsgerichts Bremens vom 14.10.2014 das Insolvenzverfahren zum Aktenzeichen 500 IN 15/14.
Insolvenzverwalter Schultze & Braun fordert Ausschüttungen zurück – zurecht?
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer von der Kanzlei Schultze & Braun hat nunmehr die Anleger aufgefordert die erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Anleger fragen sich nunmehr, ob Sie dieser Zahlungsaufforderung nachkommen müssen oder ob Sie wenigstens einen Teil des angelegten Geldes behalten können, um ihre finanziellen Verluste zu begrenzen.
Wie die erhaltenen Ausschüttungen rechtlich zu beurteilen sind, ist aber keineswegs so eindeutig, wie es der Insolvenzverwalter in seinen Zahlungsaufforderungen vorsieht. Dieser stellt sich auf den grundsätzlichen Standpunkt, dass es sich bei den Ausschüttungen um ein Darlehen der Gesellschaft an den jeweiligen Anleger handelt, dass nunmehr zurück gefordert wird. So einfach ist es aber gerade nicht!
Vielmehr ist für die Kommanditistenhaftung der Anleger zunächst der Gesellschaftsvertrag heranzuziehen. Daneben sind die weiteren Unterlagen dahingehend zu prüfen, wie die Ausschüttungen einzustufen sind.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte in der Vergangenheit gegenüber Insolvenzverwaltern schon mehrfach Zahlungsaufforderungen und Zahlungsklagen erfolgreich verteidigen und damit den Anlegern zumindest die Ausschüttungen sichern.
JUSTUS rät:
Um auch den Verlust der Ausschüttungen zu vermeiden sollten Anleger der MS „ Poseidon“ einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Hierbei können neben der rechtlichen Bewertung der Ausschüttungen auch sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus einer Beraterhaftung, beleuchtet werden. Dabei ist unbedingt die absolute 10-jährige Verjährung ab der Zeichnung zu beachten.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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