Das Traumschiff – MS Deutschland – ist verkauft – dennoch müssen Anleger mit Verlusten rechnen!
Das wohl bekannteste Schiff in Deutschland ist nach mehreren Spekulationen nunmehr nach Amerika verkauft worden. Der Insolvenzverwalter hat das Schiff für 21 Mio. Euro an die US-Firma Absolute Nevada veräußert. Die weitere Verwendungsabsicht des Schiffes ist bislang unbekannt und obliegt allein dem neuen Eigentümer.
MS Deutschland – Verluste für Anleger!
Für die rund 2.000 Anleger an der MS Deutschland-Anleihe ist diese Nachricht dennoch alles andere als gut. Diese haben etwa 50 Mio. Euro zur Rettung des Schiffes aufgebracht und mit den in Aussicht gestellten 7 Prozent Zinsen im Jahr gerechnet. Nachdem die Zinsenzahlungen bereit in 2014 ausblieben, kommen nun noch hohe Verluste auf sie zu. Vom Verkaufserlös müssen zudem noch die bisherigen Verbindlichkeiten beglichen werden. Mit welcher Summe die Anleger am Ende tatsächlich rechnen können, ist bislang nicht abzusehen.
JUSTUS rät:
Aufgrund der hohen Verluste der Anleger ist die Anmeldung zur Insolvenztabelle und die Aussicht auf eine wohl niedrige Insolvenzquote allenfalls ein schwacher Trost. Anleger sollten deswegen unbedingt ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Hier kommen insbesondere Ansprüche aus einer falschen oder unzureichenden Beratung sowie Prospekthaftungsansprüche in Betracht.
Anleger müssen im Rahmen der Beratung umfänglich über die Risiken und Nachteile der beabsichtigten Kapitalanlage informiert werden. Geschieht dies nicht oder nur teilweise, liegt ein schadensersatzbegründender Aufklärungsmangel vor. Auch fehlerhaften Angaben im Prospekt können einen Schadensersatzanspruch begründen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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