Aegis Fund (Hedgefonds): Klagen auch in Deutschland möglich

Klagen gegen die Aegis Fund und ihre Verantwortlichen sind auch in Deutschland möglich. Die Vorraussetzung dafür schafft ein Gesetz, das ausdrücklich die Überprüfung von ausländischen Kapitalanlegegesellschaften, die im Inland ihre Anlagen veräußern, vorsieht.

Dieses Gesetz enthält viele Mindestmaßstäbe, die ausländische Kapitalanlagegesellschaften beachten müssen, wenn Sie in Deutschland ihre Beteiligungen an Anleger verkaufen.

Gerichtlich wurde schon festgestellt, dass dieses Gesetz dem Schutz der Anleger dient und als Schutzgesetz i.S.d. § 823 BGB ausgelegt wird, den deutschen Strafrechtsbestimmungen also gleichgestellt ist.

Dadurch ist die Gerichtsstandsbestimmung, die die Aegis Fund mit den Bahamas angibt, nicht mehr entscheidend.

Anleger können so an dem zuständigen Gericht ihres Wohnortes klagen und hier auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft einleiten.

Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

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