Zins Garant Plus beinhaltet extreme Verlustrisiken

Zins Garant Plus beinhaltet extreme Verlustrisiken. Geschädigte haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz:
Der Name „Zins Garant Plus“ hört sich auf den ersten Blick sicher an, er verspricht feste Zinsen, vor allem mit Plus. Dieses Produkt der DZ Bank wurde durch Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Es zog die Kunden mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit und konservativer Anlage an.

Was verbirgt sich tatsächlich hinter dem Produkt Zins Garant Plus?

Vor allem große Verlustrisiken. Nach dem Prospekt der DZ Bank soll es sich um ein Finanztermingeschäft in der Form eines Swaps handeln. Dies war leider nur die halbe Wahrheit.
Tatsächlich ist die Zinsformel so gestaltet, dass der Kunde eine ganze Serie von Optionen auf einen Wechselkurs an die DZ Bank verkauft. Die Kunden der in der lokalen Wirtschaft verwurzelten Volks- und Raiffeisenbanken, also häufig kleine und mittelständische Unternehmen, treten damit als Versicherer des Handelsbuchs der DZ Bank auf.

Ruinösen Folgen

Der Kauf des Produktes führt im Endeffekt dazu, dass stärkere Wechselkursschwankungen (wie z. B. die Abwertung des EUR gegenüber dem Schweizer Franken) wirtschaftlich kaum verkraftet werden können. Die Verlustrisiken konnten die Kunden dem Prospekt nicht einmal ansatzweise entnehmen.
Daher können die Kunden möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

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Swaps, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Swaps

Ein Zinsswap ist ein eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung kann sowohl die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken als auch ein reines Spekulationsinvestment sein. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten (festgesetzten) Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz ("Plain Vanilla Swap"). Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft.

Swaps sind hochspekulative Finanzinstrumente und eine Wette, auf Zinsschwankungen und Währungsschwankungen bei dem die Bank in der Regel einen erheblichen institutionellen Wissensvorsprung hat. 

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine  anleger- und anlagegerechte Beratung zu erbringen. Dies gilt laut Bundesgerichthof unabhängig von der bisherigen Anlagepraxis des Anleger.

Bekannt geworden sind in letzter Zeit u.a. die:
  • Spread-Ladder-Swaps, der EUR-Zinssatzswap der Deutschen Bank
  • Cross Currency Swaps der Sparkasse, ein Währungsswap, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen.
  • Zinsswapgeschäfte der Hypo Vereinsbank
Neben den Banken haben auch die Commerzbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.

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Ansprechpartner:
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