Swaps – swapgeschädigte Bankkunden können weiter hoffen
Richter geben Swaps-Kunden Recht
Nach dem BGH Urteil vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10, haben Banken vor Gericht immer wieder das Nachsehen. Betroffene Banken klärten zumeist nicht über den anfänglichen negativen Marktwert der Swaps auf, wodurch auf Seiten der Swap-Kunden durch den Kenntnis- und Wissensrückstand Schadensersatzansprüche entstehen. Die Aufklärungspflichtverletzung kann daneben auch darin bestehen, dass die beratene Bank ihre Anlageempfehlung nicht allein im Interesse des Kunden abgegeben und damit ihren Interessenkonflikt nicht offenbart hat. Eine Hinweispflicht ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Risikostruktur von der Bank bewusst zu Lasten des Swap-Kunden gestaltet worden ist.
CMS Spread Ladder Swap
Der CMS Spread Ladder Swap war bereits Gegenstand des BGH-Urteils vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10, bei dem der BGH bei einer nicht anlegergerechten Beratung dem Anleger einen Schadensersatzanspruch in Form der Rückabwicklung des Geschäfts wegen Falschberatung zugesprochen hat. Beim CMS Spread Ladder Swap sah der BGH eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des Interessenkonflikts, da der besondere Umstand einer bewussten Risikostruktur zu Lasten des Swap-Kunden vorlag.
DB Balanced Currency Harvest Index Swap (Harvest Swap)
Die Deutschen Bank wurde am 30.01.2013 wegen des von ihr vertriebenen Harvest Swap vom Landgericht Wuppertal, Az. 3 O 217/12, wegen Falschberatung verurteilt. Begründet wurde dies vor allem damit, dass die Deutsche Bank nicht über den anfänglichen negativen Marktwert des Swaps aufgeklärt hat, obwohl dieser einen schwerwiegenden Interessenskonflikt der Bank darstellt, der offenbart werden muss. Auch der Harvest Swap ist ein Zinswettenprodukt wie der CMS Spread Ladder Swap.
Long-Short-Momentum-Swap (LSM Swap)
Daneben wurde auch auf den LSM Swap, der ebenfalls von der Deutschen Bank vertrieben wurde, vom Landgericht Wuppertal, Urteil vom 18.01.2012, Az. 3 O 270/11, die o.g. Rechtsprechung des BGH angewendet. Auch hier wurde die erforderliche Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert unterlassen. Daneben stellte das Gericht fest, dass ein damit eine schuldhafte Pflichtverletzung der Bank vorlag und nicht lediglich auf einen vermeidbaren Irrtum zurückzuführen ist.
Cross Currency Swaps
Auch die UniCredit Bank AG wurde wegen mangelnder Beratung bei Cross Currency Swaps (CCS) vom LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2012, Az. 8 O 143/12, verurteilt. Dabei ging das Landgericht eingehend auf die Urteilsgründe des OLG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011, Az. 9 U 11/11, ein. Auch das OLG Stuttgart hatte eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank bejaht und dem Swap-Kunden Schadensersatz zugesprochen.
CCS-Anleger können sich zudem wegen des Urteils des Landgerichts München I vom 12.09.2011, Az. 34 O 26336/10, nicht die Verjährungsfrist des § 37 a WphG a.F. entgegenhalten lassen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt somit nicht mit Beginn des Swap-Geschäfts, sondern erst mit dem Eintritt des Schadens.
Justus rät:
Swap-Kunden deren Swap-Geschäfte negativ verliefen sollten die Chance wahrnehmen und ihre Ansprüche gegen die beratene Bank von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Unbedingt sollte im Falle der Vergleichsbereitschaft der Bank eine gesonderte Prüfung erfolgen. Gerade wenn zur „Stärkung des Kundenvertrauens“ trotz angeblicher Verjährung ein Vergleichsangebot offeriert wird, spricht viel für gute Nachbesserungsmöglichkeiten.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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