Wohnmobile im Abgasskandal: OLG verurteilt Fiat Stellantis

Die Erfolgsaussichten für Schadenersatz im Abgasskandal steigen auch für Wohnmobile, zum Beispiel mit dem Fiat Dieselmotor. So hat das OLG Naumburg (Urt. v. 15.09.2023, Az. 8 U 24/23) aktuell die Stellantis AG, Mutterkonzern von Fiat, zum Schadenersatz verurteilt. Der Eigentümer des Fiat Wohnmobil kann dies behalten und erhält zusätzich 10 % vom Kaufpreis erstattet.

Der Kläger hatte sein Wohnmobil, ausgestattet mit einem Dieselmotor von Fiat, im Jahr 2020 gebraucht erworben.

In erster Instanz beantragte der Kläger den vollem Kaufpreis gegen Rückgabe des Fiat Wohnmobil. Das Landgericht (LG) Halle wies die Klage jedoch ab, mangels drohendem Rückruf fehle es bereits am Schaden (Urt. v. 06.02.2023, Az. 3 O 191/22).

Mit der Berufung hatte der Kläger nun Erfolg. Er erhält zwar “nur” 10 % des Kaufpreises, kann dafür aber sein Wohnmobil behalten. Ein Vorteilsausgleichung musste sich der Kläger nach 13.000 gefahrenen Kilometern im konkreten Fall nicht anrechnen lassen.

Wohnmobile im Diesel Abgasskandal

Das Oberlandesgericht Naumburg führte in seinen Entscheidungsgründen zum Fiat Wohnmobil aus:

Es handele sich jeweils um illegale Abschalteinrichtungen, die nicht notwendig für den Motorschutz seien. Auf Basis des Urteils des BGH gestand das OLG Naumburg dem Kläger einen Schadensersatzanspruch zu. In drei Musterverfahren hatte der BGH im Sommer entschieden, dass Dieselkunden auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent haben, wenn die illegale Abschalteinrichtung nur fahrlässig eingebaut wurde.

Fiat Wohnmobile: Abschalteinrichtungen wurden fahrlässig eingebaut

Die Richter des OLG Naumburg gingen außerdem davon aus, dass die Abgaseinrichtungen mindestens fahrlässig verbaut wurden. Auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum könne sich Stellantis trotz Nichteinschreiten der italienischen Aufsichtsbehörde MIT nicht berufen, da dort kein nachvollziehbares Normverständnis erkennbar sei.


Kein Verbotsirrtum bei “nicht nachvollziehbarem Normverständnis” einer Behörde

Damit orientierte sich das Gericht an den Urteilen des Bundesgerichthofs (BGH) vom 26. Juni dieses Jahres (Urt. v. 26.6.2023, Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22).

Razzien bei Fiat durch Staatsanwaltschaft Frankfurt

Im Sommer 2020 wurde nach mehreren Razzien der Staatsanwaltschaft Frankfurt in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden waren. Im Anschluss bestätigten unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass Wohnmobile ihre Abgasreinigung unter anderem etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Außentemperatur (sogenanntes Thermofenster) reduzieren. Die für Stellantis zuständige italienische Behörde MIT (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti) schritt trotz Intervention des KBA und EU-Vertragsverletzungsverfahren nicht ein.

Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.

Lesen Sie hier mehr zum Schadenersatz für Wohnmobile im Diesel Abgasskandal

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