BGH: KFZ Widerruf doch möglich

Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei KFZ Widerruf und Kaskadenverweisung – Vorteil  auch für Abgasskandal

Nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) zur Unzulänglichkeit der Kaskadenverweisung, hatte der BGH u.a. mit einem Beschluss vom 31.03.2020 XI ZR 198/19 zuletzt viele Kfz-Widerrufe abgelehnt. Die fehlerhafte Belehrung sei durch die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters überlagert und die Anforderungen an den Musterschutz wurden zudem vom BGH abgesenkt.

BGH Urteil zum Kfz Widerruf
Bundesgerichtshof: KFZ-Widerruf bei Kaskadenverweisung doch möglich

Ein neues BGH-Urteil gibt nun Hoffnung: Wer sein Diesel-Fahrzeug per Kredit finanziert hat, kann den Vertrag unter Umständen widerrufen. Für wen das gilt und welche Folgen das hat lesen Sie hier.

Kehrtwende des BGH beim KFZ Widerruf?

In einem aktuellen noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 525/19) soll der BGH einen Darlehenswiderruf nun aber doch für wirksam erklärt.

Im Kern geht es darum, dass die Banken bezüglich der verbundenen Verträge Abweichungen von der Musterbelehrung hätten. So wird oft angeführt, dass der Widerruf des Kredits gleichzeitig zu einem Widerruf der Restschuldversicherung führt. Es wird eine sogenannten Sammelbelehrung vorgenommen.

Sammelbelehrungen z.B. über Restschuldversicherung

Das Problem: Diese Formulierung wird auch dann verwendet, wenn der Kunde z.B. gar keine Restschuldversicherung abgeschlossen hat. Damit sei der Verbraucher fehlerhaft belehrt worden, denn dies widerspricht der gesetzlichen Mustervorlage urteilt nun der BGH. Deshalb beginne die Widerrufsfrist für das Darlehen nicht zu laufen. Der Widerruf kann also auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung ausgeübt werden.

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Im Ergebnis können auch bereits seit Jahren laufende Darlehensverträge weiterhin widerrufen werden. Die Bank muss das Auto zurückzunehmen, die Verbraucher erhalten sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Ob ein Nutzungsersatz oder eine Wertminderung abzuziehen sind, ist derzeit offen und hängt auch vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.

Widerruf ist auch bei Leasingverträgen möglich:

In dem Fall vor dem BGH ging es um eine Autofinanzierung der FCA Bank. Die nun vom BGH bemängelte Fehler findet sich in einer Vielzahl von Auto-Finanzierungen, beispielsweise bei der Santander Bank, FCA Bank , Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank usw.. Das gilt ebenso für Leasingverträge. Auch hier kann der Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wie beispielsweise das OLG München mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden hat (Az. 32 U 7119/19).

Das BGH-Urteil dürfte demnach massive Auswirkungen auf viele KFZ-Finanzierungen haben, denn es ist nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt. Dieses Urteil eröffnet daneben die Möglichkeit, auch vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge, bei denen der Anspruch entweder schon verjährt ist oder bei dem unklar ist, ob eine Manipulation gerichtsfest bewiesen werden kann, an die finanzierenden Banken zurückzugeben.

Lesen Sie hier mehr zum KFZ Widerruf bei Autodarlehen oder Autokredit

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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