Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei KFZ Widerruf und Kaskadenverweisung – Vorteil auch für Abgasskandal
Nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) zur Unzulänglichkeit der Kaskadenverweisung, hatte der BGH u.a. mit einem Beschluss vom 31.03.2020 XI ZR 198/19 zuletzt viele Kfz-Widerrufe abgelehnt. Die fehlerhafte Belehrung sei durch die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters überlagert und die Anforderungen an den Musterschutz wurden zudem vom BGH abgesenkt.
Ein neues BGH-Urteil gibt nun Hoffnung: Wer sein Diesel-Fahrzeug per Kredit finanziert hat, kann den Vertrag unter Umständen widerrufen. Für wen das gilt und welche Folgen das hat lesen Sie hier.
Kehrtwende des BGH beim KFZ Widerruf?
In einem aktuellen noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 525/19) soll der BGH einen Darlehenswiderruf nun aber doch für wirksam erklärt.
Im Kern geht es darum, dass die Banken bezüglich der verbundenen Verträge Abweichungen von der Musterbelehrung hätten. So wird oft angeführt, dass der Widerruf des Kredits gleichzeitig zu einem Widerruf der Restschuldversicherung führt. Es wird eine sogenannten Sammelbelehrung vorgenommen.
Sammelbelehrungen z.B. über Restschuldversicherung
Das Problem: Diese Formulierung wird auch dann verwendet, wenn der Kunde z.B. gar keine Restschuldversicherung abgeschlossen hat. Damit sei der Verbraucher fehlerhaft belehrt worden, denn dies widerspricht der gesetzlichen Mustervorlage urteilt nun der BGH. Deshalb beginne die Widerrufsfrist für das Darlehen nicht zu laufen. Der Widerruf kann also auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung ausgeübt werden.
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Im Ergebnis können auch bereits seit Jahren laufende Darlehensverträge weiterhin widerrufen werden. Die Bank muss das Auto zurückzunehmen, die Verbraucher erhalten sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Ob ein Nutzungsersatz oder eine Wertminderung abzuziehen sind, ist derzeit offen und hängt auch vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.
Widerruf ist auch bei Leasingverträgen möglich:
In dem Fall vor dem BGH ging es um eine Autofinanzierung der FCA Bank. Die nun vom BGH bemängelte Fehler findet sich in einer Vielzahl von Auto-Finanzierungen, beispielsweise bei der Santander Bank, FCA Bank , Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank usw.. Das gilt ebenso für Leasingverträge. Auch hier kann der Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wie beispielsweise das OLG München mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden hat (Az. 32 U 7119/19).
Das BGH-Urteil dürfte demnach massive Auswirkungen auf viele KFZ-Finanzierungen haben, denn es ist nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt. Dieses Urteil eröffnet daneben die Möglichkeit, auch vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge, bei denen der Anspruch entweder schon verjährt ist oder bei dem unklar ist, ob eine Manipulation gerichtsfest bewiesen werden kann, an die finanzierenden Banken zurückzugeben.
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