Achtung: Kenntnisunabhängige Verjährung zum 31.12.2011 für alle Anleger, die vor 2002 gezeichnet haben.
Lesen Sie mehr dazu hier: Verjährung 31.12.2011
VERJÄHRUNG UND SCHLICHTUNG! KGAL, LHI, HANNOVER LEASING VERJÄHREN OFT SCHON ENDE 2010
Einfaches und kostengünstiges Schlichtungsverfahren zur Hemmung der Verjährung
Justus Rechtsanwälte & Steuerberater bieten mit staatlicher Gütestelle CenaCom schnelle und einfache Schlichtung an.
Die Fondinitiatoren KGAL, LHI und Hannover Leasing legten insgesamt über 30 Medienfonds auf. Platziert wurde Presseangaben zufolge ein Volumen von insgesamt rund 4,5 Mrd. €.
Verjährung droht zum 31.12.2010, spätestens zum 31.12.2011:
Schadensersatzansprüche hieraus verjähren ggf. bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2010, denn bereits mit Rundschreiben aus 2007 hatten die Hannover Leasing, KGAL und LHI die Anleger der Medienfonds über eine anstehende kritische Überprüfung des steuerlichen Konzepts durch die Finanzverwaltung informiert. Auch wenn es teilweise gelungen ist, die sofortige Vollziehung der Nachzahlungsbescheide zunächst auszusetzen, so werden nach unserer Auffassung die steuerlichen Verlustzuschreibungen im Ergebnis nicht anerkannt werden.
Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur Hemmung der Verjährung:
Um die Verjährung und damit den Untergang ihrer Schadenersatzansprüche zu hemmen, ist es daher anzuraten zunächst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Durch diesen Schlichtungsantrag wird der Lauf der Verjährung unterbrochen und bis zu 6 Monate nach Beendigung der Schlichtung gehemmt. Somit bleibt genügend Zeit, um die Erfolgsaussichten und Kostenrisiken einer Klage eingehend zu prüfen und die Klageschrift gut vorzubereiten.
Kosten der Schlichtungsantrages:
Die zahlreichen Schlichtungsanträge zum Jahresende reicht die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte bei einer staatlich anerkannten Gütestelle in Karlsruhe ein. Die Kosten des Schlichtungsantrages belaufen sich unabhängig von Streitwert auf 200,- € zzgl. MwSt. Die Rechtsanwaltsgebühren für form- und fristgerechte Antragstellung erfragen Sie einfach telefonisch oder per Email.
Unabhängig von den Erfolgsaussichten und dem Prozessrisiko einer Klage, empfehlen wir dringend aufgrund der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist die Einleitung des oben genannten Schlichtungsverfahrens, da ansonsten ihre Schadenersatzansprüche untergehen.
Für die Beauftragung zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens senden Sie uns bitte eine Email oder rufen Sie uns einfach an. Wir senden ihenn dann umgehend eine Schlichtungsvollmacht zusammen mit einem Infomationsschreiben zu.
Bitte beachten Sie das Vollmacht und die Zeichnungsscheine/Beitrittserklärungen bis spätestens zum 27.12.2010 hier eingehen müssen, damit die rechtzeitige Stellung des Antrages erfolgen kann.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de


