MACRON Medienfonds: LG Heilbronn verurteilt Bank zum Schadensersatz
Achtung! Verjährung droht!
Es gibt gute Nachrichten für Anleger, die eine Beteiligung an dem Medienfonds MACRON gezeichnet haben. Das Landgericht Heilbronn hat mit seinem Urteil vom 28.10.2010 (AZ: 6 O 321/10) die beratende Bank zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger muss demnach so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn er die Beteiligung an MACRON nie gezeichnet hätte. Das heißt, dass der gesamte Beitritt rückabgewickelt wird. Grund für den Schadensersatzanspruch sei die Tatsache, dass die beratende Bank das Anlagekonzept nicht auf seine Plausibilität überprüft hat. Wäre eine solche Plausibilitätsprüfung erfolgt, hätte die beratende Bank erkennen können, dass das steuerliche Konzept nicht erfolgversprechend umgesetzt werden könnte. Ferner stellte das Gericht erhebliche Prospektmängel fest. So weise das Prospekt weder die Risiken der Fondsbeteiligung auf, noch enthalte es Hinweise auf Kick-Back Zahlungen (Rückvergütungen), die der Bank im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zufließen.
Anleger sollten nicht zögern
Anleger, die eine Beteiligung an MACRON Medienfonds gezeichnet haben, sollten jetzt handeln und ihre Schadensersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Denn sie haben nicht nur mit den steuerlichen Aberkennungen und daher mit NAchzahlungsbescheiden zu kämpfen, sondern müssen auch um den Verlußt iher Beteiligungen fürchten.
Verjährung zum 31.12.2010
Ferner ist von einer Verjährung zum Jahresende auszugehen. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist begann mit Zustellung der Anlegerrundschreiben der Fondgeschäftsführung und Pressemitteilungen bereits im Jahr 2007 zu laufen, mit der die Anleger über die steuerlichen Probleme des Fonds informiert worden sind. Somit sollten die Schadensersatzansprüche in den meisten Fällen zum 31.12.2010 verjähren.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de