Verjährung nach Widerspruch und Kündigung der Lebensversicherung

BGH: Verjährung des Bereicherungsanspruchs eines Versicherungsnehmers nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. beginnt erst mit Schluss des Widerspruchsjahrs

Die dreijährige Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche eines Versicherungsnehmers nach Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG a.F. beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Widerspruch erklärt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.04.2015 entschieden (Az.: IV ZR 103/15).

Versicherungsnehmer widerspricht nach altem Recht und verlangt Rückzahlung der Prämien

Der Kläger schloss bei der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag zum 01.04.1998. Die AVB und die Verbraucherinformation wurden dem Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt. Von April 1998 bis Mai 2008 zahlte er Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 9.356,18 €. Er erklärte mit Schreiben vom 05.06.2008 den  Widerspruch und die hilfsweise Kündigung gegenüber der beklagten Versicherung. Diese bestätigte die Kündigung und zahlte dem Kläger einen Rückkaufswert von 9.331,60 € aus. Mit der im April 2011 erhobenen Klage begehrte der Kläger 4.580,82 €. Dieser Betrag entspricht der Rückzahlung der auf den Vertrag geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts. Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung und vertrat die Auffassung, dass der Widerspruch verfristet sei. Die Vorinstanzen folgten der Auffassung der Klägerin und wiesen die Klage ab. Gegen die Entscheidung legte der Kläger Revision ein.

BGH: Widerrufsrecht ist nach dem der Revision zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht verjährt

Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Trotz des Ablaufs der in § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. normierten Jahresfrist war der Widerruf im vorliegenden Fall nicht verjährt. Dies folge aus dem BGH-Urteil vom 07.05.2014 (BeckRS 2014, 10269), wonach ein Widerspruchsrecht grundsätzlich fortbestehe, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.

Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres in dem der Widerruf erklärt wurde

Laut BGH war der Rückgewähranspruch bei Erhebung der Klage im April 2011 auch nicht verjährt. Zu diesem Zeitpunkt sei die maßgebliche regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen gewesen. Die Regelverjährung habe mit dem Schluss des Jahres 2008 begonnen. Der Bereicherungsanspruch sei nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, als der Kläger mit Schreiben vom 05.06.2008 den Widerruf erklärt. Erst durch den Widerruf standen dem Versicherer die geleisteten Prämien auf Grund der Unwirksamkeit des Vertrages nicht zu.

BGH verweist an das Berufungsgericht zurück

Das Berufungsgericht müsse nun die Frage der Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung sowie gegebenenfalls die Höhe des Rückgewähranspruchs klären.

JUSTUS rät:
Auch nach erfolgtem Widerspruch/Kündigung und Abrechnung einer Renten- oder Lebensversicherung stehen den Versicherungsnehmern meißt noch erhebliche weitere Zinsansprüche zu. Diese müssen allerdings berechnet und binnen der oben genannten Frist geltend gemacht werden. Dies übernehmen wir gern für Sie.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

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Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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