Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit dem Ende 2007 gibt es nun auch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dies hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 11.06.2007 beschlossen.

«Gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat sich der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht», erläuterte der BRAK-Präsident Bernhard Dombek. Zahlungs- und Kapitalanlageprozesse gewönnen immer mehr an Komplexität und spielten dabei im alltäglichen Leben der Bürger eine wichtige Rolle. «Das geht von Fragen der Haftung bei Fehlbuchungen, über Probleme beim Internetbanking bis hin zu Auseinandersetzungen um fehlerhafte Anlageberatungen», so Dombek.

Es bestehen bereits Fachanwaltschaften auf folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Erst 2006 führte die BRAK die Fachanwaltschaften für das Urheber- und Medienrecht und das Informationstechnologierecht (IT-Recht) ein.

Bei Rechtsfragen aus Rechtsgebieten, in denen es Fachanwaltschaften gibt, ist es Rechtssuchenden zu empfehlen auch einen Fachanwalt für das fragliche Rechtsgebiet aufzusuchen. Spezialisierte Fachanwälte finden Sie im Internet durch Googel, Anwaltssuchdienste oder durch Anfragen bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern.

Bereiche des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht erhält, hat er gemäß § 14l FAO in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:

1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,

3. Zahlungsverkehr, insbesondere

a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft

einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und
Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Ein Anwalt, welcher eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

JUSTUS Rechtsanwälte
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

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