Sparkassen: Kündigung gut verzinster Sparverträge

Seit Anfang vergangenen Jahres versuchten Bankberater von Sparkassen Kunden aktiv zur Kündigung ihrer sog. Scala-Sparverträge zu bewegen. Bei diesen Verträgen, die in dieser Form nur von der Ulmer Sparkasse abgeschlossen wurden, wird vom 21. Jahr an ein Bonuszins von 3,5 Prozent auf das gesamte Guthaben gezahlt. Die unwirtschaftlichen Verträge sind der Bank inzwischen natürlich ein Dorn im Auge, zumal der Guthabenbestand 2012 auf mehr als 220 Millionen Euro angewachsen ist. Daraufhin wurden Kunden vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass die Kündigung eine mögliche Option der Bank sei. Viele Kunden verunsicherte dieses Vorgehen. Die Bankkunden fürchten nun um ihre ursprünglichen Verträge. Dabei ist eine solche Kündigung unserer Auffassung nach nicht zulässig, denn in den Verträgen wurde eine feste Laufzeit und ein fester und im Zeitablauf steigender Bonuszinssatz rechtsgeschäftlich vereinbart. An diese Vereinbarung sind die Sparkassen selbstverständlich auch dann gebunden, wenn sich der Vertrag für sie nicht mehr rechnet. Ein Kündigungsrecht kann hierauf keineswegs gestützt werden.
In Fällen in denen sich Betroffene wehrten und vor Gericht zogen, fanden nun die ersten Einigungen statt, in denen von Sparern teilweise Alternativverträge angenommen wurden.
Justus rät:
Das Vorgehen der Sparkasse Ulm ist bislang bundesweit einzigartig. Kunden, die durch ähnliches Vorgehen ihrer Bank um die guten Konditionen ihrer Sparverträge gebracht werden sollen sind angesichts dieser Entwicklungen fachanwaltlichen Rat suchen. So kann auch zukünftig von den günstigen Vertragsbedingungen profitiert werden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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